Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

Bild zu Windenergie - Fortschrittliche Rechtsprechung des OVG Koblenz hält an

Windenergie - Fortschrittliche Rechtsprechung des OVG Koblenz hält an

Das OVG hatte sich mit den üblichen, die Windenergie verhindernden Einwendungen auseinanderzusetzen: Rotmilan-Bruthorste. Verstoß gegen das Abstandsgebot. Unterlassene Raumnutzungsanalyse … die typischen Dinge eben. Die Genehmigung von Windenergieanlagen ist rechtmäßig, urteilte das OVG Koblenz in der Berufungsinstanz am 01.09.2021 (Az: 1 A 1152/20.OVG) und bestätigte damit ein Urteil des VG Koblenz vom 10.06.2020 (Az: 4 K 702/17.KO). Das Urteil steht in einer Reihe der den Klimaschutz und Ausbau der Windenergie fördernden Rechtsprechung vieler Gerichte, nicht zuletzt der des OVG Koblenz. Der HintergrundStreitiger Punkt der Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz und dem dies bestätigenden erstinstanzlichen Urteil war das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es verbietet, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Problematisch war dies deshalb, weil der Standort der Windenergieanlagen knapp innerhalb der sog. Tabuzone von 1.500 m um einen lokalisierten Rotmilan-Horst liegt.

Bild zu Veranstaltungsreihe: Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen

Veranstaltungsreihe: Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen

Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen Online-Seminare: „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Mecklenburg-Vorpommern” am 14.10.2021 um 09:30 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Niedersachsen” am 16.11.2021 um 10:00 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Rheinland Pfalz & Saarland” am 07.12.2021 um 10:00 Uhr „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Bayern” am 26.01.2022 um 10:00 Uhr Die Photovoltaik-Branche rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, wenn es um den Ausbau Erneuerbarer Energien geht. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat im März dieses Jahres den Klimaschutz und damit das Vorantreiben der Energiewende faktisch zur Verfassungsaufgabe erklärt, sondern auch der Bundesgesetzgeber hat mit Änderungen im EEG an Stellschrauben gedreht, um der Bedeutung von Photovoltaik bei dem Ausbau Erneuerbarer  Energien gerecht zu werden.  Doch wie lässt sich Freiflächen-Photovoltaik konkret realisieren? Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen? Was ist „Agri-PV“ und wie lässt sie sich umsetzen? Wie kann eine Beteiligung von Kommunen erfolgen?  Die Beantwortung dieser Fragen erschließt sich leider nicht mit einem bloßen Blick in das Gesetz. Deswegen und aufgrund der herausragenden Aktualität haben wir uns entschlossen, mit dem Webinar „Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzung in der Praxis von Freiflächen-Photovoltaik in den Fokus zu rücken. Dieses Veranstaltungsformat hat in Thüringen begonnen und wird in anderen Bundesländern als Webinar fortgesetzt.

Bild zu Windenergie – Abbau von Funkfeuern ermöglicht mehr Windenergieanlagen

Windenergie – Abbau von Funkfeuern ermöglicht mehr Windenergieanlagen

Die DFS plant, Funkfeuer am Boden größtenteils durch Entfernungsmesseinrichtungen (DME) zu ersetzen. Das schafft Raum für mehr Windenergieanlagen und Klimaschutz. Kurzfristig: Abbau von zehn FunkfeuernWie die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) berichtet, sollen bis zum Jahr 2025 zehn Funkfeuer außer Betrieb genommen werden. Konkret handelt es sich um die Funkfeuer in Bayreuth (2021), Würzburg (2021), Nattenheim (2021), Tegel (2021), Gedern (2022), Roding (2022), Luburg (2023), Cola (südwestlich Flughafen Köln/Bonn, 2024), Fürstenwalde (2025) und Hamm (2025). Perspektivisch soll zusätzlich der Bestand von derzeit 57 Anlagen bis 2030 um etwa ein Drittel reduziert werden. Damit will die DFS einen „aktiven Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz“ leisten, wie der Geschäftsführer Technik der DFS Friedrich-Wilhelm Menge erklärt. Auswirkungen für die WindenergiebrancheFür Projektiererinnen und Projektierer bedeutet dies insbesondere den Abbau von Hindernissen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann somit voranschreiten.

Bild zu Auszeichnung als TOP-Kanzlei 2021 durch die WirtschaftWoche

Auszeichnung als TOP-Kanzlei 2021 durch die WirtschaftWoche

Wir freuen uns über diese Auszeichnung! Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2021 – Vergaberecht & Umwelt- undBauplanungsrecht“ in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute, publiziert am 03.09.2021, in derWirtschaftsWoche 36/2021 unter dem Titel „Erst denken, dann vergeben“ als eine der TOP-Kanzleien 2021 ausgezeichnet. Zusätzlich wird Prof. Dr. Martin Maslaton als "TOP-Anwalt 2021" in diesen Rechtsgebieten gerankt. Unsere Qualität zeigt sich nicht nur in ausgezeichneter Beratung, sondern auch in der Zufriedenheit der Mandanten und der Anerkennung durch fach...

Bild zu Vorankündigung: Artenschutz und Windenergie - Tauglichkeit und Inhalte einer Technischen Anleitung (TA) Artenschutz/Wind zur Bewältigung des Kon?ikts zwischen Artenschutz und Windenergie

Vorankündigung: Artenschutz und Windenergie - Tauglichkeit und Inhalte einer Technischen Anleitung (TA) Artenschutz/Wind zur Bewältigung des Kon?ikts zwischen Artenschutz und Windenergie

Artenschutz und Windenergie sind ein hochkomplexes Thema. Das vorliegende Buch beginnt mit einer  Bestandsaufnahme, die die Entwicklung des Artenschutzrechts aufzeigt. Nach Vorstellung der Entscheidung des maßgeblichen Judikats des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018 (Az.: 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14) unternimmt es die Arbeit zunächst detailliert darzustellen, wo der Artenschutz genau und vielfach auch artenbezogen in seinem  gesamten Status eingeordnet werden kann. Eine Analyse praktisch aller namhaften Leitfäden, Papiere, Erlasse u. ä. schließt sich an, um dann zu fragen, ob eine Verein...

Bild zu MASLATON auf der Husumwind

MASLATON auf der Husumwind

Die HUSUM Wind Messe kann im Jahr 2021 als Präsenzveranstaltung stattfinden. Vom 14.-17. September sind spannende Vorträge und Foren zu den Bereichen Onshore/Offshore, Grüner Wasserstoff, Repowering & Recycling, sowie Sektorenkopplung & Speicherung geplant. Die Kanzlei MASLATON freut sich, Sie am Stand 2A34 in Halle 2 begrüßen zu dürfen und mit Ihnen zu den aktuellen Themen der Windenergie ins Gespräch zu kommen (Download des Hallenplans: https://husumwind.com/wp-content/uploads/2021/07/HW21_Hallenplaene_Online-3.pdf). Für Fragen vorab, Terminvereinbarungen am Stand sowie zur Kontaktaufnahme w...

Bild zu § 6 EEG 2021 in Kraft getreten – aber Vorsicht: die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus

§ 6 EEG 2021 in Kraft getreten – aber Vorsicht: die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus

Am 01.08.2021 ist § 6 EEG 2021, der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen regelt, in Kraft getreten. Die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen für Wind- und Solarenergie haben wir bereits beleuchtet. Doch trotz des Inkrafttretens von § 6 EEG 2021 gibt es immer noch Unklarheiten – vor allem, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nach wie vor aussteht. Diese ist aufgrund des Vorbehalts der beihilferechtlichen Genehmigung jedoch Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 6 EEG 2021, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits Anfang des Jahres für andere unter Genehmigungsvorbehalt stehende Regelungen des EEG ausdrücklich betonte.

Bild zu Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung

Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung

Am 20.07. stellte Niedersachsens Umweltminister dem Landeskabinett einen neuen Windenergieerlass vor (https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wichtiger-schub-fur-windenergieausbau-und-energiewende-in-niedersachsen-202731.html). Dieser wird den derzeit geltenden Windenergieerlass aus dem Jahr 2016 ablösen. Medial wird der neue Erlass als klares Bekenntnis zur Windenergie an Land dargestellt. Der Entwurf nimmt für sich in Anspruch konkrete Flächenziele festzulegen, Repowering-Möglichkeiten und die Nutzung von Wald als Standort auszubauen. § 3 Nr. 3 des Landesklimaschutzgesetzes (NKlimaG) setzt das klare Ziel der bilanziellen Deckung des Landesenergiebedarfes mit Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040. Dazu soll 1,4% der Landesfläche bis 2030, 2,1 % der Landesfläche ab 2030 für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Für die Projektierung ist dabei relevant, dass hier von einer „rotor-out-Berechnung“ ausgegangen wird. Die geplante Windenergieanlage muss sich also nicht samt ihrer Rotorblätter, sondern nur mit dem Mast in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet befinden. Die Rotorspitzen können über die Ausweisungsgrenze hinausragen.