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+49 341 14950-0Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche. Aus der Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrechts (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist - neben weiteren Engagements - Mitglied des Vorstandes des Bundesverbands Zivile Drohnen.
Im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es äußerst dynamische Entwicklungen, insbesondere im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Bei spiele sind die widerstreitenden Interessen rund um Flugsicherungseinrichtungen (VOR/Drehfunkfeuer, Flugsicherungsradar etc.) oder Berührungspunkte mit konkreten flugbetrieblichen Verfahren (Tiefflugstrecken, Sichtflugverfahren, Pflichtmeldepunkte, Abstände zu Platzrunden). Auch aktuelle Themen werden in jüngster Zeit verstärkt diskutiert, so die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Flugbetrieb - insbesondere von Segelflugplätzen - unter dem Aspekt von Wirbelschleppen. Die Kanzlei MASLATON ist intensiv in die entscheidenden Fachgremien, Entwicklungen und Entscheidungsprozesse eingebunden und stets auf dem neuesten Sach- und Rechtsstand. Fliegerische Erfahrung ist dabei unerläßlich.
Der gewerbliche Einsatz von Drohnen gewinnt immer mehr an Bedeutung: Logistik, Vermessungswesen, Bau/Planung, Landwirtschaft - die Aufzählung wird fortzusetzen sein! Gleichzeitig handelt es sich um ein Thema, das es juristisch anwendbar, zu durchdringen und zu regeln gilt. Die Kanzlei MASLATON ist Wegbegleiter und Impulsgeber, nicht zuletzt durch die Vorstandstätigkeit im Bundesverband Zivile Drohnen. Sie ist in der Lage, ihre Mandanten auf diesem juristischen Neuland fundiert zu betreuen, z.B. bei Zulassungsverfahren und Aufstiegserlaubnissen. Hierzu trägt auch die langjährige, hochspezialisierte Erfahrung im klassischen Luftverkehr bei.
Der Betrieb von Flug- und Landeplätzen wird angesichts der immer komplexer werdenden nationalen und europäischen Rahmenbedingungen zunehmend schwierig, er erfordert besonderes Fingerspitzengefühl - gerade auch im Umgang mit den Zulassungsbehörden. Vor diesem Hintergrund ist die Begleitung von Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren europäischen und Zertifizierungsverfahren vor allem unter luftverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten Fällen essentiell. Die sorgfältige Beratung gerade im Umfeld des Flugplatzbetriebs gewinnt an Bedeutung; Beispiele sind die Anordnung, Aufhebung und Änderung von Platzrunden. Die fundierte Beratung im Vorfeld hilft, Nutzungskonflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen mit Anwohnern oder Grundstückseigentümern zu vermeiden.
Das Spektrum der Kanzlei MASLATON umfasst auch die Betreuung von Verfahren im Zusammenhang mit Lizenzen und Tauglichkeitsnachweisen (Flugtauglichkeit (Medical), Flugmedizin) für das Flugpersonal, etwa bei Streitigkeiten wegen eines Lizenzentzugs/Lizenzentfalls oder Anordnungen zum Ruhen entsprechender Lizenzen. Wichtige Schwerpunkte der täglichen Beratungspraxis sind die Betreuung von Musterzulassungen, die Ablegung von Sprachprüfungen durch Prof. Dr. Maslaton (zugelassener Sprachprüfer beim Luftfahrtbundesamt) und die Betreuung und Beratung im Zusammenhang mit einem potenziellen Lizenztransfer innerhalb des europäischen Luftraums. Besonders bedeutsam ist die Betreuung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)-Verfahren auf Grundlage u.a. des § 7 LuftSiG oder des § 4 LuftVG. Eine Frachtfluggesellschaft und mehrere Charterunternehmen werden ständig beraten.
Wir vertreten mit unserer Luftfahrt/Arbeitsrechtsexpertise bereits eine Reihe ehemaliger Beschäftigten aus dem Cockpit und aus der Kabine die typischerweise rechtsschutzversichert sind. Im Moment besteht unsere Arbeit (lediglich) darin, deren Rechte luftfahrtspezifisch zu vertreten, also insbesondere auch die Abrechnungen anhand der Arbeitsverträge und der bisherigen Arbeitsbiografie zu überprüfen und diese Forderungen geltend zu machen. Vor allen Dingen ist es uns so aber möglich, dem fliegenden Personal den Rücken frei zu halten. Bedingt durch die vielfachen Verknüpfungen unseres Unternehmens in der Luftfahrtbranche stellen wir zu dem Kontakte zu potentiellen neuen Arbeitgebern her.
Eine Herausforderung sowohl für Luftfahrtunternehmen als auch für private Eigentümer sind Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte für Luftfahrzeuge - vor allem bei oft internationalen Bezügen, aber auch innerhalb der Bundesrepublik. Bei der Gestaltung der Verträge ist besondere Sorgfalt nötig; dies beugt Streitigkeiten vor und kann für einen sicheren und ordnungsgemäßen Flugbetrieb essenziell sein. Sollte es dennoch zu Komplikationen kommen oder sich beispielsweise Fragen der Mängelgewährleistung stellen, steht Ihnen die Kanzlei MASLATON ebenfalls zur Seite. Gleiches gilt für sämtliche zoll- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Erwerb/Betrieb eines Luftfahrzeugs.
Im Schadensfall vertritt die Kanzlei MASLATON Sie kompetent, engagiert und sofort!
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall sowohl gegenüber Schadensgegnern als auch gegenüber Versicherern. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Versicherungen, Behörden.
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