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Rufen Sie uns an und schildern Sie ihr Anliegen. Im Anschluss an ein erstes Gespräch unterbreiten wir gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
+49 341 14950-0Seit Jahren zählt der Bereich der Photovoltaik zu den wichtigsten Fundamenten der Energiewende. Unser breit aufgestelltes Team berät sie hierzu in allen Fragen des Öffentlichen- und Privatrechts. Hierbei können wir auf jahrelange Expertise aus der Projektbetreuung zurückgreifen, die für eine umfassende Prüfung und Rechtsberatung unerlässlich ist.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaik stellen sich zumeist Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sowie des Raumordnungsrechts, insbesondere wenn durch die Standortgemeinde ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Dabei gilt es, verschiedenste Verfahrensvorschriften einzuhalten und öffentliche wie private Belange, vom Naturschutz bis zum Wasserecht, zu berücksichtigen.
Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Rechtsprechung gewinnt zudem der Denkmalschutz – vornehmlich, aber nicht ausschließlich in Bezug auf Dachanlagen – zunehmend an Bedeutung. In allen diesen Belangen zielt unsere fachkundige Beratung auf die effiziente Realisierung Ihres Vorhabens ab.
Neben privatrechtlichen Fragestellungen, wie etwa der Erstellung und Bearbeitung von Nutzungsverträgen, stehen wir Ihnen zudem in allen Fragen des Energiewirtschaftsrechts zur Verfügung: Netzanschluss und Einspeisevergütung, Aspekte der Kostenoptimierung sowie energiesteuerrechtliche Aspekte sind nur einige von vielen zu beachtenden Faktoren.
Abseits dieser „klassischen“ Bereiche wirft die innovative und dynamische technische Entwicklung immer neue rechtliche Fragen auf. Stichworte sind etwa „Floating-PV“ und „Agri-PV“. Durch zahlreiche Publikationen in den einschlägigen Fachmagazinen beteiligt sich die MASLATON Kanzlei aktiv am wissenschaftlichen Diskurs hierzu, um eine optimale Beratung auf dem aktuellsten Sach- und Rechtsstand gewährleisten zu können.
Das „Handbuch des Rechts der Photovoltaik“ hat sich dabei in der nun schon fünften Auflage – aus der Beratung entstanden – zu einem Klassiker des „know how’s“ der Branche etabliert.
Solaranlagen können grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden. Nach zwei bedeutenden Grundsatzurteilen des OVG Münster überwiegt das öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes.
Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.
Seit der Einführung von § 6 EEG führen immer mehr Bundesländer verpflichtende Beteiligungsgesetze ein, die inhaltlich jedoch teils stark variieren. Wir fassen die aktuelle Situation zusammen und geben einen Überblick über die Rechtslage in den Bundesländern.