Tracking pixel Bayerische Staatsregierung gewährt „Vertrauensschutz“ · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bayerische Staatsregierung gewährt „Vertrauensschutz“

« Newsübersicht

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat sich nunmehr doch dazu durchgerungen, die Fortschreibungen der Regionalpläne der Industrieregion Mittelfranken und der Region Landshut durch die Regierungspräsidien für verbindlich erklären zu lassen. Dies hatte das Ministerium bzw. das Bayerische Kabinett noch im Dezember ausdrücklich abgelehnt. 

Diese Kehrtwende soll sich dadurch erklären, dass diese Regionalpläne schon im Juni 2013 zur Genehmigung eingereicht worden waren – also vor dem 07.08.2013, als die Regionalen Planungsverbände schriftlich über die bayerisch-sächsische Bundesratsinitiative für eine Länderöffnungsklausel - mit welcher den Bundesländern die Festlegung von erheblich größeren Abständen zu Wohnbebauung ermöglicht werden soll - informiert worden sind. Für zeitlich später zur Genehmigung beantragte Regionalpläne soll es hingegen keinen derartigen „Vertrauensschutz“ geben, diese liegen damit weiterhin auf Eis. 

Auch für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen strebt die Bayerische Staatsregierung an, „jetzt den Vertrauensschutz zu beseitigen“, so wörtlich Ministerin Harderthauer nach der Kabinettssitzung am 13.01.2014. Als „Stichtag“ für einen solchen „Vertrauensschutz“ schwebt der Staatsregierung hier offenbar die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zu einem Bundeskabinettsbeschluss über die Einführung einer Länderöffnungsklausel vor.

Das bayerische Kabinett nimmt jedenfalls die Entscheidung des Staatsministeriums über die Verbindlichkeitserklärung der Regionalpläne „zustimmend zu Kenntnis“, so der Bericht über die Kabinettssitzung. In derselben Kabinettsitzung bekräftigte die Staatsregierung allerdings nochmal ihren Willen, das typisch-bayerische Landschaftsbild – welches auch in der Bayernhyme als „Juwel“ besungen werde – „nicht auf dem Altar des energetischen Förderwesens zu opfern“.

Es bleibt zu hoffen, dass die bayerischen Bezirksregierungen und Landratsämter zwischen geltendem Recht und politischen Interessen differenzieren können und insbesondere erkennen, dass weder die Bayernhymne noch Verkündigungen der Staatsregierung bundesgesetzliche Vorschriften außer Kraft setzen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof.Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500, E-Mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de