Biogas: Weiteres Urteil zum ORC-Bonus für die gesamte Stromerzeugung rechtskräftig.
« NewsübersichtSchon im Jahr 2019 war rechtskräftig entschieden worden, dass bei Aufrüstung einer EEG 2004 Biomasseanlage der ORC Bonus für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen ist, LG Kassel Urteil v. 04.09.2019 (Az.: 4 O 1049/17) Die anlagenbetreiberfreundliche Rechtsprechungstendenz setzt sich nun fort.
In einer ähnlichen Angelegenheit kam es Anfang des Jahres nun erneut zum Schwur (wir berichteten).
Gegenstand der Entscheidung war eine durch die Kanzlei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreute Feststellungsklage. Auch hier war entscheidend, ob für eine unmittelbar vor der Nachrüstung mit einer ORC-Anlage stehende Biomasseanlage der Technologiebonus auf den gesamten erzeugten Strom zu zahlen ist. Dies bejahte das Landgericht Münster in Übereinstimmung mit der bereits existierenden Rechtsprechung.
Die erstrittene Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, LG Münster Urt. v. 19.04.2021 (Az.: 015 O 107/19). Die anlagenbetreiberfreundliche Rechtsprechungstendenz setzt sich fort. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, steht zu vermuten, dass sich auch Anschluss- und Übertragungsnetzbetreiber in diesem Punkt - vermutlich zähneknirschend - geeinigt haben.
Die Attraktivität des ORC-Bonus erstrahlt damit in ganz neuem Licht. Aufgrund der relativ großen Bonushöhe dürften sich die allermeisten Investitionen auch bei kurzen EEG-Restlaufzeiten noch amortisieren!