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Bürgerenergiegesellschaften weiter auf dem Vormarsch – drastische Folgen für die Branche?

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Bundesnetzagentur veröffentlicht Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land 

Am 01.08.2017 endete die Gebotsfrist der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Zu diesem Gebotstermin sind 281 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 2.927 Megawatt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Ausgeschrieben waren lediglich 1.000 MW. Damit war auch das Ausschreibungsvolumen der zweiten Ausschreibungsrunde mehrfach überzeichnet. 

Von den 281 eingegangen Geboten mussten 14 Gebote ausgeschlossen werden. 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 1.013 MW erhielten einen Zuschlag, wobei die im Netzausbaugebiet zur Verfügung stehende Kapazität von 322 MW nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht ausgeschöpft wurde. Vielmehr verzeichnete die Behörde in dieser Runde eine Konzentration der Zuschläge auf den Osten Deutschlands. 

Dabei können Bürgerenergiegesellschaften im Sinne der gesetzlichen Anforderungen erneut eine hohe Zuschlagsrate verzeichnen und 90 % der Zuschläge bzw. 95 % des Zuschlagsvolumens auf sich vereinen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur geht jedoch aus den eingereichten Gebotsunterlagen hervor, dass 37 der an Bürgerenergiegesellschaften erteilten Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 MW zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Derselbe Projektierer erhielt, so die Behörde, mit anderen Gesellschaften zudem fünf weitere Zuschläge mit einem Volumen von insgesamt 30 MW für bereits genehmigte Windenergieanlagen. Dies entspricht insgesamt 68 % der Zuschlagsmenge. Ob dies der vom Gesetzgeber angestrebten Akteursvielfalt gerecht wird, mag bezweifelt werden. 

Der dennoch hohe Wettbewerbsdruck führt auch weiter zu sinkenden Preisen. Die Zuschlagswerte sind gegenüber der Vorrunde nochmals deutlich geringer. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt 1,43 ct/kWh unter dem der Vorrunde (Gebotstermin: 01.05.2017) und beläuft sich damit auf 4,28 ct/kWh. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert dieser Runde beträgt 3,5 ct/kWh. Der höchste noch bezuschlagte Gebotswert und damit auch der für die in dieser Runde bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften maßgebliche Zuschlagswert liegt bei 4,29 ct/kWh und damit deutlich unter dem zulässigen Höchstwert von 7,0 ct/kWh. 

Dies wird sich auch auf die Festsetzung des Höchstwertes für das Jahr 2018 auswirken. Denn dieser bestimmt sich gerade aus dem Durchschnitt der jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebotswerte der letzten drei Gebotstermine zuzüglich 8 %. Abhängig von den Ergebnissen der letzten Gebotsrunde 2017 dürfte sich der höchste zulässige Gebotswert im Kalenderjahr 2018 voraussichtlich im Bereich von etwa 5,5 ct/kWh bewegen – gegebenenfalls sogar deutlich darunter, wenn sich der Preisverfall weiter fortsetzt. 

Dies dürfte jedoch insbesondere für die ersten beiden Gebotstermine des Jahres 2018, den 01.02. und 01.05.2018, misslich sein. Denn für diese greift das mit Wirkung vom 25.07.2017 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführte Moratorium, wonach die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften weitestgehend ausgesetzt werden (wir berichteten mit Newsletter vom 30.06.2017). D.h. dass nur für Projekte, die bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen, geboten werden kann, welche bei Zuschlagserhalt innerhalb der regulären Realisierungsfrist von 30 Monaten in Betrieb zu nehmen sind. Die bisher erzeilten Zuschlagswerte gehen aber vornehmlich auf Bürgerenergiegesellschaften zurück, die für Projekte vor Erhalt der Genehmigung unter Gewährung einer Realisierungsfrist von 54 Monaten bezuschlagt wurden und daher eine andere Kostenstruktur antizipieren konnten. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Ausschreibungsergebnisse auswirken wird. 

Zunächst findet jedoch dieses Jahr zum Gebotstermin 01.11.2017 noch eine Ausschreibung nach den bisher geltenden Maßgaben statt. Wir halten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gern zur Verfügung.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
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