Tracking pixel Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundeswehr darf Drohnen in bestimmten Gefahrensituationen abschießen

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Das Bundeskabinett hat am 15. Januar 2025 eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, die es der Bundeswehr ermöglicht, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in bestimmten Gefahrensituationen abzuschießen.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen wie Energieanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte vor illegalen Drohnenflügen zu schützen, die zunehmend als Bedrohung wahrgenommen werden. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundeswehr auf Anforderung der zuständigen Polizeibehörden tätig wird, insbesondere wenn ein besonders schwerer Unglücksfall droht und die Polizeikräfte technisch nicht in der Lage sind, die Gefahr selbst abzuwehren.

Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender des BVZD

„Als Branchenverband für die zivile Drohnennutzung begrüßen wir diese längst überfällige Entscheidung. Die zunehmende Zahl illegaler Drohnenflüge über sensiblen Bereichen erfordert entschlossenes Handeln zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Die Einbindung der Bundeswehr in die Drohnenabwehr stellt sicher, dass im Ernstfall schnell und effektiv reagiert werden kann.“

Es ist jedoch essenziell, dass klare Einsatzregeln definiert werden, um den rechtmäßigen und verantwortungsvollen Einsatz dieser Befugnisse zu gewährleisten. Der BVZD setzt sich weiterhin für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von zivilen Drohnentechnologien ein und unterstützt Maßnahmen, die zur Sicherheit des Luftraums beitragen.

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Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender  Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

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