Tracking pixel Das Märchen von der EEG-Umlage II · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Das Märchen von der EEG-Umlage II

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Die EEG-Umlage ist für viele ein Dorn im Auge. So ist sie doch für die angeblich stark steigenden Kosten der erneuerbaren Energien verantwortlich und wird gerne als Beweis für eine nicht bezahlbare Energiewende missbraucht. „Dieser Unsinn wird durch stete Wiederholung nicht wahrer“, empört sich Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

„Der veröffentlichte Anstieg der EEG-Umlage auf 6,24 Cent/kWh, der ab dem 1. Januar 2014 von allen nicht befreiten Verbrauchern zu bezahlen ist, geht nur zu einem geringen Teil auf den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (EE) zurück“, stellt Maslaton klar.

Den größten Anteil an der Steigerung der Umlage haben der Rückgang des Strompreises an der Börse und die zusätzlichen Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit 36 % bzw. 33 %. Von den fallenden Preisen an der Strombörse profitieren – anders als häufig dargestellt – viele Unternehmen und Energieversorger ganz direkt durch den günstigen Einkauf ihres Stroms. Für die Erneuerbaren ist die Berechnungsweise der EEG-Umlage dagegen ein Problem: Dadurch dass sie an der Börse die Preise senken, wächst die Differenz zwischen der gezahlten EEG-Vergütung für grünen Strom und den mit diesem Strom an der Börse erzielten Einnahmen. Damit steigt automatisch die Umlage, die diese Lücke schließen muss. „Die Erneuerbaren senken also in Wahrheit die Strompreise und werden aber gleichzeitig Opfer ihres eigenen Erfolgs“, erläutert Maslaton, der neben seiner Anwaltstätigkeit auch das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Umweltrecht an der TU Bergakademie Freiberg lehrt. Dieser Faktor macht 2014 insgesamt 1,47 Cent/kWh innerhalb der EEG-Umlage aus – ein Anstieg von 0,37 Cent/kWh gegenüber 2013.

Die Entlastung von Industrieunternehmen wird im kommenden Jahr für die übrigen Verbraucher mit 1,26 Cent/kWh zu Buche schlagen. Das sind 0,34 Cent/kWh mehr als in diesem Jahr. “Die Zahl der begünstigten Betriebe ist mittlerweile von 603 im Jahr 2011 auf 1691 in diesem Jahr gestiegen und wird voraussichtlich bis zu 2.300 Betriebe im kommenden Jahr umfassen”, berichtet Maslaton.

Die reinen Finanzierungskosten der erneuerbaren Energien belaufen sich gerade einmal auf 2,54 Cent/kWh, wobei hier der größte Teil durch die Förderung für die Nutzung von Solarenergie und Biomasse entsteht. Ohne die zuvor erwähnten Fremdkosten erhöht sich die EEG-Umlage 2014 somit nur um 0,15 Cent/kWh gegenüber 2013. „Die EEG-Umlage kann daher nicht als Preisschild für die erneuerbaren Energien genutzt werden und ebenso wenig als ein Indikator für die Kosten der Energiewende“, betont der Leipziger Energierechtsexperte.

Wirksame Maßnahmen gegen einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage wären laut Prof. Maslaton eine konsequente Begrenzung der Ausnahmeregelungen auf wirklich nur die im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Unternehmen, ein engagiertes Eintreten der Politik für angemessene CO2-Zertifikat-Preise auf EU-Ebene sowie eine Gutschreibung des strompreissenkenden Effekts an die erneuerbaren Energien, also eine Internalisierung des Merit-Order-Effekts.

Rückfragen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341 / 14 95 00, Mail: martin@maslaton.de, www.maslaton.de