Tracking pixel Der Populismus um die EEG-Umlage · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Populismus um die EEG-Umlage

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Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen?

Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten.

Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache:

Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland. 

Diese Situation stiftet unter den vier Großen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall Unmut. Jede Kilowattstunde aus regenerativen Energien, die durch private Stromerzeuger produziert wird, steht in direkter Konkurrenz zu fossilen Brennstoffen und führt bei den großen Energiekonzernen zu Verlusten. Die Dynamik der erneuerbaren Energien wurde von ihnen schlichtweg unterschätzt. Die Gründung von Energiegenossenschaften und die daraus resultierende Möglichkeit einer privaten Stromversorgung förderte mit der Unterstützung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine dauerhafte Durchdringung des Strommarktes durch die regenerativen Energien.

Das EEG, mit seiner Abnahme- und Preisgarantie für die alternative Stromerzeugung, hat maßgeblich zu dieser schnellen Strukturänderung der Energieerzeugung geführt und sichert tausende Arbeitsplätze in Deutschland. Neben diesem Fortschritt werden jedoch auch immer mehr kritische Stimmen laut. Häufiger Anstoß der Kritik sind die Einspeisevergütung und die immer mehr in den Fokus rückende EEG-Umlage. Kohle- und Atomkraftbefürworter missbrauchen sie für Ihre Zwecke realitätsunabhängig.

Ursprünglich als ein Instrument zur Finanzierung der Förderung von erneuerbaren Energien gedacht, ist die EEG-Umlage von allen Endverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten und muss vorab gemäß § 37 EEG von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an die Übertragungsnetzbetreiber gezahlt werden. Mit diesen Zahlungen wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung gedeckt. Die EEG-Umlage ist gemäß § 3 Abs. 1 AusglMechV zu berechnen und setzt sich zum einen aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalenderjahr und zum anderen aus der Differenz der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Berechnung der EEG-Umlage zusammen.

Für das Jahr 2014 wird die EEG-Umlage für den unprivilegierten Letztverbraucherabsatz auf 6,24 Cent/kWh erhöht.

Grund für die Erhöhung um 0,97 Cent/kWh gegenüber 2013 ist neben den reinen Förderkosten der erneuerbaren Energien vor allem der gesunkene Börsenpreis für Strom, die Marktprämie sowie die Nachholung für 2013, insbesondere die zugenommene Privilegierung der energieintensiven Industrieunternehmen. Daher zeichnen vor allem dem EEG fremde Bestandteile mit mehr als der Hälfte der Umlage für die Belastung des Durchschnittsstromverbrauchers verantwortlich.

Die EEG-Umlage ist allen Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen gesetzlich zugesichert und eine Vergütung für deren eingespeisten Strom, welcher durch den Verkauf an der Leipziger Strombörse EEX gegenfinanziert wird. Jedoch verliert der Strom aus regenerativen Energien durch den sinkenden Börsenpreis an Wert. Durch überschüssigen Strom aus Kohlekraftwerken im Netz wird der Strom billig verkauft, was den höheren Anteil der EEG-Umlage ausmacht. Diesen Preisverfall müssen die nicht befreiten Letztverbraucher ab kommendem Jahr mit rund 1,45 Cent/kWh ausgleichen.

Ein weiterer Grund für die Verteuerung ist die in den §§ 40 ff. EEG festgelegte Ausgleichsregelung, das sogenannte Industrieprivileg, wodurch sich energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage befreien lassen können. Diese Entlastung wird von kleineren Firmen und den privaten Stromverbrauchern getragen. Mittlerweile sind jedoch rund 1700 Unternehmen begünstigt und damit teilweise oder komplett von der EEG-Umlage befreit, wodurch sich diese nochmal um ca. 1,25 Cent/kWh erhöht.

Hingegen ist der Anteil für den reinen Neubau von Wind-, Photovoltaik-, Biomasse- und Geothermieanlagen nur minimal. Die reinen Finanzierungskosten der erneuerbaren Energien belaufen sich auf nur 2,54 Cent/kWh, wobei hier der größte Teil durch die Förderung von Solarenergie und Biomasse entsteht. Ohne Fremdkosten erhöht sich die EEG-Umlage 2014 somit nur um 0,15 Cent/kWh und ist damit kein Preisschild für die Energiewende.

Und Schließlich: Wollte man wirklich etwas für den Verbraucher tun, könnte man den Grundpreis für Strom – derzeit zahlen etwa 50 % der Verbraucher diesen Tarif – zwingend an den Börsenpreis koppeln. Der Preisvorteil würde so entlastend an den Verbraucher weitergegeben werden. An dieser – fairen – Belastung der vier Großen scheint insbesondere Frau Kraft aber kein Interesse zu haben.

 

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton und Wiss. Mitarbeiter Jörn Dornbusch M.A., Tel.: 0341/149500, E-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de