E-Mobilität – Verbesserung der Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen
« NewsübersichtDas Bundeskabinett hat eine Änderung im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beschlossen. Insgesamt soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix, den E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen laden, steigen.
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2023 die Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Verbesserung der Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen beschlossen. Mit dieser "zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen" soll ein Teil der Maßnahme 21 des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung umgesetzt werden.
Änderungen im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote
Kraftstoffanbieter sind durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des BImSchG verpflichtet ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Bisher kann dieser Verpflichtung durch die Beimischung von Biokraftstoffen, die Verwendung von grünem Wasserstoff oder durch die Bereitstellung von Strom für Elektroautos erfüllt werden. Laden Autofahrer:innen an öffentlichen Ladesäulen ihre Autos, so tanken sie bislang in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann.
Und genau hier setzt die neue Verordnung an: Wenn nun – statt Strom aus dem Netz – erneuerbarer Strom verwendet wird, der direkt an der Ladestation erzeugt wird, werden höhere CO2-Reduktionen i.S.d. THG-Quote erzielt. Da hiermit die Zertifikate wertvoller werden und zu höheren Einnahmen für die Ladeinfrastruktur führen, erhofft sich das Bundeskabinett eine gesteigerte Attraktivität für Betreiber:innen, den Ökostrom direkt an der Ladestation z. B. über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage zu erzeugen und ihren Kund:innen zur Verfügung zu stellen.
Ausblick: weitere Begünstigung der E-Mobilität in Planung
Die Maßnahme schafft Anreize, den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zu forcieren, die Elektromobilität zu fördern und die Nutzung von Ökostrom zu erhöhen. Die nun beschlossene Anrechnung von Ökostrom, der an öffentlichen Ladestationen erzeugt wird, soll ab 2024 möglich sein. In einem nächsten Schritt ist darüber hinaus eine Entlastung für schwere Nutzfahrzeuge beim Aufladen im nicht-öffentlichen Bereich geplant.