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Luftverkehrsrecht - USA: Neues FAA-Gesetz mit neuen Drohnenregeln

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Die US-Bundesluftfahrtbehörde erhält im Zuge eines turnusmäßigen Fünf-Jahres-Plans neue Aufgaben zur Organisation des Verkehrs unbemannter Flugobjekte. Dazu zählt eine Regelung für Flüge jenseits der Sichtweite.

In den USA steht das Regelwerk für den Betreib von Drohnen vor einer Novelle. Hintergrund ist, dass der US-Bundesluftfahrtbehörde FAA vom Gesetzgeber turnusgemäß für fünf Jahre ihre Aufgaben detailliert zugewiesen werden. Im Rahmen dieser alle fünf Jahre stattfindenden „Reauthorisation“ der FAA ändern sich und variieren die ganz konkreten Zuständigkeiten.

Das entsprechende neue Gesetz muss derweil noch vom US-Kongress verabschiedet werden. Den Aufschlag machte dabei Mitte Juni der Verkehrsausschuss des Repräsentantenhauses. Im Abschnitt VI der künftigen FAA-Aufgaben geht es um „Aerospace Innovation“ und dabei explizit um zahlreiche Bestimmungen für Drohnen.

Ein wichtiger Passus betrifft dabei Flüge jenseits der Sichtweite. Bisher gebe es dazu noch keine verbindlichen Regelungen, heißt es in einem Medienbeitrag. Die FAA wird im Gesetzentwurf nun aufgefordert, binnen vier bis 16 Monaten nach Inkrafttreten eine solche Verbindlichkeit zu schaffen.

An dem Entwurf wird es erfahrungsgemäß im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen geben, bevor die beiden Kammern des Kongresses zustimmen. Hierbei sind auch politische Auseinandersetzungen zwischen Demokraten und Republikanern zu erwarten. Das neue FAA-Gesetz soll dann bis Ende September 2023 in Kraft treten.