Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Europa: Drohnen zur Gefahrenabwehr · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Europa: Drohnen zur Gefahrenabwehr

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Der Einsatz von Drohnen für die öffentliche Sicherheit nimmt in Europa zu. Das gilt neben der Brandbekämpfung auch für Rettungseinsätze und Inspektionen.

Immer mehr Staaten in Europa setzen auf Drohnen, wenn es um Sicherheit geht. Darüber berichteten Teilnehmer einer Veranstaltung der Northern Business School zum Einsatz von Drohnen bei Behörden und Sicherheitsorganisationen.

So betreibe etwa die Pariser Feuerwehr mit Blick auf die Olympischen Spiele 2024 ein Projekt mit autonom fliegenden Drohnen, die einen Defibrillator zu einem Unfallort bringen können. Dadurch könnten pro Jahr 750 Leben gerettet werden, schätzt die Feuerwehr. Länder wie Spanien und Rumänien setzen ebenfalls auf Drohnen, wenn es um Rettungseinsätze geht.

Auch bei der automatisierten Indoor-Erkundung seien sie eine Option. Dabei geht es um den Einsatz kleiner Drohnen und Roboter in Innenbereichen, z. B. Tiefgaragen, Lagerhallen und in U-Bahnen. Die fliegenden Inspektoren verringern damit potentielle Gefahren für das Einsatzpersonal, sollte es selbst die Erkundung vornehmen.

Bei der Brandbekämpfung setzen zum Beispiel Spanien und Portugal schon länger auf Drohnen. Sie sollen zusammen mit künstlicher Intelligenz bei der Früherkennung von Vegetationsbränden helfen.