Tracking pixel Neuer Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Neuer Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach langen Diskussionen um die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue Gesetz ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Im Rahmen der Anpassung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) wurde in diesem Zug auch ein allgemeiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigungstatbestand für Biogasanlagen geschaffen.

Biogasanlagen mit einer jährlichen Produktionskapazität von 1,2 Mio. Nm3 Rohbiogas oder mehr benötigen künftig generell eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, unabhängig von der Feuerungswärmeleistung des an der Anlage installierten BHKW. Die Genehmigungspflicht gilt ebenso für Biogasaufbereitungsanlagen mit einer Aufbereitungskapazität von 1,2 Mio. Nm3 oder mehr pro Jahr. Anlagen, die unter diese neuen Genehmigungstatbestände fallen und die nach Baurecht genehmigt worden, müssen zwischen dem 01.06.2012 und dem 01.09.2012 bei der
Genehmigungsbehörde eine Anzeige nach § 67 BImSchG einreichen.

Die sich anschließende Problematik der – neben der Anzeige nach § 67 BImSchG - gegebenenfalls nachträglich erforderlichen Neugenehmigung bisher immissionsschutzrechtlich ungenehmigter Anlagenteile oder Betriebsweisen von Biogasanlagen ist zunehmend von äußerster Bisanz.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof.Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
E-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de