Luftverkehrsrecht - Schweizer Gemeinden blockieren Drohnen
« NewsübersichtIm Schweizer Kanton Basel-Landschaft untersagen Gemeinden Drohnen den Aufstieg. Das kollidiert mit der Bundesrecht. Ein eigenes Kantonalgesetz soll Abhilfe schaffen.
Wer in den Schweizer Gemeinden Aesch oder Arlesheim Drohnen fliegen lassen will, dürfte kaum daran Freude haben. Denn in diesen und anderen Kommunen im Kanton Basel-Landschaft gelten schon länger restriktive Flugverbotsregelungen für die unbemannten Luftfahrzeuge. Dagegen hat sich zuletzt einiges an Widerstand geregt, berichten Schweizer Medien. Hintergrund ist, dass Flugverbotszonen in der Schweiz bisher alleine vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ausgewiesen werden. Drohnenpilotinnen und -piloten können sich darüber auf einer vom Amt im Internet hinterlegten Karte informieren.
Den Konflikt hat nun auch der Kanton erkannt. Der Regierungsrat plant den Erlass eines Dekrets, dass den Gemeinden die Einrichtung von Flugverbotszonen erlauben will. Allerdings sollen diese klaren Vorgaben folgen, die den bisher eher willkürlichen Gemeindeerlassen Grenzen setzen. So sollen Einschränkungen dann möglich sein, wenn sie der Verminderung der Umweltbelastung dienen oder einer Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde vorbeugen. Das Dekret ist im Landrat des Kantons derzeit in der Abstimmung.
