Gebietsausweisungsanträge: Windenergieprojekte erfolgreich durchsetzen
« NewsübersichtInhalt
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut und entwickelt seit vielen Jahren Gebietsausweisungsanträge, deren Initiierung in den letzten Monaten exorbitant zunahm. Dies nehmen wir zum Anlass, hier die angezeigte Vorgehensweise nachzuzeichnen.
Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Regionalplanung entscheidet über Erfolg oder Scheitern von Windenergieprojekten. Doch immer wieder werden großflächige, fachlich geeignete Areale nicht berücksichtigt – ein Problem, das Projektierer und Flächeneigentümer vor immense rechtliche und planerische Hürden stellt. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat hierfür eine maßgeschneiderte Lösung entwickelt: Strategische Gebietsausweisungsanträge, die gezielt Lücken in der Planung adressieren und Ihre Flächen in die Abwägung der Behörden einbringen.
Gebietsausweisungsanträge nach MASLATON-Strategie
Konkret ermöglicht dieses in unserem Hause entwickelte Instrument, nicht berücksichtigte Flächen auch nachträglich in das Planverfahren zu integrieren. Der Schlüssel liegt in der kombinierten Darlegung fachlicher Eignungskriterien (Windhöffigkeit, geringe Umweltkonflikte) und rechtlicher Hebel: Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind Planungsträger verpflichtet, alle relevanten Belange abzuwägen. Bleiben Ihre Flächen unberücksichtigt, liegt ein potenzieller Abwägungsfehler vor, der die Angreifbarkeit des Plans begründet.
Besonders relevant wird dieses Vorgehen, wenn die Regionalplanung vage Formulierungen enthält oder konkurrierende Flächen trotz geringerer Eignung priorisiert werden. Ein Gebietsausweisungsantrag nach MASLATON-Strategie setzt hier gezielt an: Er zwingt die Behörde zur transparenten Begründung ihrer Entscheidung und reduziert so das Risiko nachträglicher Projektblockaden.
Auf diese Weise konnte ein Windenergie-Projektierer die Nichtberücksichtigung einer ursprünglich ignorierten 50-Hektar-Fläche bei der Abwägung der Regionalplanung abwehren. Die Behörde sah sich aufgrund unserer Argumentation gezwungen, den Planentwurf zu überarbeiten – andernfalls hätte ein offensichtlicher Verstoß gegen das Gebot der Konfliktminimierung (§ 3 Abs. 1 ROG) vorgelegen.
Antragstellung – je früher, desto besser
Durch die frühzeitige Antragstellung schaffen Sie nicht nur Planungssicherheit, sondern dokumentieren zugleich pflichtwidriges Behördenversäumnis – vor allem bereits zu Beginn von Planungsverfahren. Dies bildet eine essenzielle Grundlage für spätere Schritte etwa im Rahmen einer einstweiligen Verfügung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO oder anderer Gerichtsverfahren geschaffen.
Folgen für Eigentümer und Projektierer
Für Eigentümer und Projektierende bedeutet dies: Selbst wenn Ihre Flächen zunächst nicht im Fokus der Planung stehen, gibt es juristische Wege, diese nachträglich zu positionieren. Voraussetzung ist eine präzise, rechtlich fundierte Antragsstellung, die planungsrechtliche Schwachstellen der Behörde offenlegt – und zugleich die fachliche Eignung Ihrer Areale.
Unterstützung
in allen Planungsphasen
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt Sie in allen Phasen – von der Analyse der Planungsunterlagen über die Ausarbeitung des Gebietsausweisungsantrags bis hin zur Durchsetzung im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Auf Basis Ihrer Mitteilung erstellen wir einen transparenten Kostenvoranschlag, der alle notwendigen Schritte abdeckt: von der Erstprüfung der Planungsfehler bis zur Formulierung des Antrags.
Sie möchten nicht berücksichtigte Flächen für Windenergie-Projekte in die Regionalplanung einbringen? Kontaktieren Sie uns direkt, um Ihr Vorhaben rechtssicher zu gestalten. Mit unserer Expertise im Planungs- und Fachrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Flächen in der Abwägung berücksichtigt werden – und Ihre Windenergieprojekte nicht an vermeidbaren planerischen Defiziten scheitern.
