Tracking pixel Quotenmodell versus Einspeisetarif · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Quotenmodell versus Einspeisetarif

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir Ihnen im Newsletter „Die Erneuerbare Energien im Focus der Strompreisdiskussion“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Erneuerbaren-Energien-im-Fokus-der-Strompreisdiskussion--n113) die wesentlichen Argumente dafür darstellen durften, dass die Erhöhung der Strompreise sich nur zu einem Teil durch die zunehmenden Erzeugungen aus Erneuerbaren Energien erklären lassen, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter Ihnen das sog. Quotenmodell vorstellen. Das Quotenmodell wird derzeit insbesondere seitens liberaler politischer Strömungen favorisiert mit der Argumentation, dass das Quotenmodell zu geringeren Kosten für die Allgemeinheit führe und jeweils die günstigste Erneuerbare Energie sich durchsetze. In der Folge entspreche ein Quotenmodell am ehesten marktwirtschaftlichen Bedingungen.

Beim Einspeisetarifmodell wird – wie beim Erneuerbaren Energien Gesetz – dem Anlagenbetreiber für die eingespeiste Strommenge über einen bestimmten Zeitraum eine feste Vergütung gezahlte. Dem gegenüber wird bei einem Quotenmodell entweder der Letztverbraucher oder der Energieversorger dazu verpflichtet, eine bestimmte Menge an Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbrauchen. Hierbei wird die Quote nicht ausschließlich durch eine physikalisch, d.h. zeitgleiche, Lieferung des Stromes erfüllt, sondern auch durch einen Zertifikathandel. Die Anlagenbetreiber generieren ihre Einnahmen mithin im Wege des Stromverkaufs, der sich am Börsenpreis orientiert, und durch den Verkauf von Zertifikaten. Die Zertifikate werden durch entsprechende Behörden ausgestellt, die der Letztverbraucher oder der Energieversorger nach Verbrauch der Behörde gegenüber nachweisen muss. Hierbei variiert sowohl der Strompreis als auch der zu zahlende Preis für die Zertifikate.

In der Praxis hat sich insbesondere am Beispiel Großbritannien, welches sich für die Förderung durch ein Quotenmodell entschieden hat, gezeigt, dass die volkswirtschaftlichen Kosten für die Erneuerbaren Energien höher lagen als beim Einspeisetarif. Die Gründe hierfür liegen insbesondere an den aufzubringenden Kapitalkosten. Diese steigen desto weniger Sicherheit dafür besteht, dass das investierte Kapital zurückfließt und auch die Investoren sind gerade bei jungen Technologien zurückhaltend (Risikokapital). Auch würde eine Realisierung von neuen Projekten über die Quote hinaus wirtschaftlich uninteressant und der Zertifikathandel führt gerade bei kleinen Anlagen zu hohem Verwaltungsaufwand. Es ist richtig, dass durch das Quotenmodell die günstigste Erneuerbare Energie besonders gefördert wird, jedoch hätten Photovoltaik und Geothermie sich nicht fortentwickeln können.

In der Folge blieben die Zubauraten von Erneuerbaren Energien Anlagen in Großbritannien hintern den Erwartungen zurück. Demgegenüber hat sich das Einspeisetarifmodell in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern durchgesetzt und hat in Deutschland zu einer erfolgreichen Entwicklung geführt. Bereits jetzt enthält das Erneuerbaren-Energien-Gesetz besondere Instrumente zur Integration von Strom am Strommarkt wie auch im Stromnetz. Hierzu sind insbesondere die Marktprämie und das Grünstromprivileg im Rahmen der Direktvermarktung zu zählen. Es gilt, die ersten Erfahrungen seit der Novellierung des EEG 2012 zu evaluieren und diese Instrumente konsequent weiter zu entwickeln. Wenn bereits durch entsprechende Studien belegt ist, dass das Quotenmodell volkswirtschaftlich nicht zu geringeren Kosten führt, muss kritisch hinterfragt werden, wem die Vorteile eines Quotenmodells zugutekämen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof.Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
e-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de