Versorgungssicherheit und negative Strompreise
« NewsübersichtBNetzA legt Bericht zur Versorgung im Winter 2012/13 vor
Die Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) veröffentlichte am 20.06.2013 den Bericht zur Versorgung mit Strom und Gas im Winter 2012/13. Sinn und Zweck dieses Bericht ist es, operative und gesetzliche Handlungsempfehlungen zu formulieren, um gerade in den energieintensiven Wintermonaten die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nachdem es im Winter 2011/12 noch mehrere kritische Belastungssituationen gegeben habe, so der Bericht, war der zurückliegende Winter weniger angespannt. In der Presseerklärung der BNetzA vom 28.06.2013 wird dennoch darauf hingewiesen, dass auch weiterhin der Netzausbau das Gebot der Stunde sei, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die BNetzA verwies auch auf zwei Netzsituationen am 24.12.2012 und am 10.02.2013, in denen es zu erheblichen Übereinspeisungen gekommen ist, sodass Zeitweise die gesamte negative Regelenergie aufgebraucht gewesen sei. Regelenergie wird dazu verwendet, kurzfristige Schwankungen zwischen Einspeisung und Ausspeisung von Elektrizität auszugleichen, die nicht mehr am Strommarkt durch Zukauf ausgeglichen werden konnte. Wenn beispielsweise nicht vorhersehbar kurzfristig Wind aufkommt, wird diese zusätzliche Einspeisung durch die kurzfristige Drosselung der Einspeisung von flexiblen Erzeugungskapazitäten wie Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Gaskraftwerken oder Biogasanlagen, die sich in der Direktvermarktung im Sinne des EEG befinden, ausgeglichen. Positive Regelenergie wird dann erforderlich, wenn z.B. der Strombedarf kurzfristig und unvorhersehbar steigt oder eine Windflaute eintritt.
Daneben bezog die BNetzA auch zu negativen Strompreisen an der Strombörse EEX Stellung. Hierbei wies sie einerseits auf die mangelnde Flexibilität des konventionellen Kraftwerkparks als auch die wenig flexible Einspeisung von Erneuerbaren Energien hin. Dies würde aufgrund der Gesamtabnahmepflicht auf Strompreissignale nicht entsprechend reagieren. Dies habe jedoch keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.
Der Strompreis an der Börse für den Spotmarkt ermittelt sich auf Grundlage einer Prognose am Vortrag über den Strombedarf des darauf folgenden Tages. Die Erzeugungskapazitäten werden nach ihrem Preisangebot von günstig zu teuer aufgereiht und ermittelt, welches Kraftwerk noch erforderlich ist, um den prognostizierbaren Strombedarf zu decken. Dessen angebotener Preis gilt für alle Erzeugungsanlage, die den Zuschlag für die jeweilige Zeitperiode des Folgetages bekommen haben. Wenn nun der Bedarf für eine Stunde des Folgetages sehr gering ist, kann bereits mit einem kleinen Teil des Kraftwerkparks der Strombedarf gedeckt werden. Deshalb werden insbesondere unflexible
Kraftwerke unter Umständen Angebote abgegeben, die für die Abnahme des Stromes noch Geld bezahlen, sodass der Preis an der Strombörse negativ wird. Insbesondere für Kohlekraftwerke handelt es sich um eine wirtschaftliche Frage, ob die Drosselung der Anlagenkapazität sinnvoll ist, da diese mehrere Stunden brauchen, um die Kapazität wieder zu steigern.
Die Ursache für negative Strompreise – und dies soll an dieser Stelle klargestellt werden – sind ausschließlich unflexible Erzeugungskraftwerke insbesondere Kohlekraftwerke. Dass das EEG keinen Anreiz dafür gibt, dass bei negativen Strompreisen die Erneuerbaren Energien geregelt werden, ist auch richtig. Ansonsten würde die fehlende Flexibilität noch honoriert, weil die unflexiblen Kraftwerke ggf. weniger oder gar nichts zahlen müssten. Nach wie vor ist es gesetzgeberisches Ziel, möglichst viel Strom aus Erneuerbaren Energien im Netz zu haben, um CO2-Emissionen zu senken. Die Gesamtabnahmepflicht muss daher bei einer Novelle des EEG unangetastet bleiben. Anzudenken wäre, dass die unflexiblen Kraftwerke gerade für ihre unflexible Fahrweise auch die volkswirtschaftliche Mehrbelastung zu tragen haben und durch einen entsprechenden Mechanismus Abgaben in die EEG-Umlage abführen könnten. Gleichzeitig müssten durch die Politik Maßnahmen ergriffen werden, um den Emissionshandel wieder zu stärken und CO2-Emissionen einen Preis zu geben.
Der Bericht der Bundesnetzagentur ist im Internet abrufbar unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2013/NetzberichtV_Winter2012-13BNetzA130620.pdf?__blob=publicationFile&v=9, zuletzt abgerufen am: 05.07.2013
Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton und Florian Brahms, Tel.: 0341/149500, E-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de