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Windenergie – der Gesetzesentwurf zu § 6 EEG 2021 n.F.: keine großen Veränderungen für Betreiber*Innen von Windenergieanlagen
Die Bundesregierung plant in einem Gesetzesentwurf, die bisher in § 36k EEG 2021 geregelte finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen jetzt auch für Betreiberinnen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. § 36k EEG 2021 soll dafür gestrichen werden und durch einen neu gefassten § 6 EEG 2021 n.F. ersetzt werden.