Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Jetzt kümmern! – Perspektiven für den Weiterbetrieb nach 2020 ausloten

Ende 2020 läuft die EEG-Vergütung für Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme vor 2000 aus. Statistischen Erhebungen und Studien zufolge betrifft das Windenergieanlagen mit einem Umfang von insgesamt ca. 3.800 bis 4.000 MW. Bis zum Jahr 2025 fallen Expertenschätzungen zufolge jährlich durchschnittlich etwa weitere 2.300 bis 2.400 MW aus der EEG-Vergütung.  Doch nur weil die technische Entwurfslebensdauer erreicht ist und die EEG-Vergütungsdauer endet, muss dies nicht zwangsläufig die Stilllegung der Anlage bedeuten. Insbesondere bei Anlagen an windgünstigen Standorten, die „noch gut in Schuss“ sind, kann sich der Weiterbetrieb – nicht nur für den Klimaschutz und die Energiewende, sondern auch den Betreiber – rechnen. Anlagenbetreiber sollten sich jedoch bereits jetzt kümmern und die erforderlichen Maßnahmen für den Weiterbetrieb vorbereiten.

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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2018 eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht. Dieser gibt im Wesentlichen das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen des EEG-Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG 21017 wieder. Diese regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber vorübergehend die Stromeinspeisung aus EE- und KWK-Anlagen ganz oder teilweise abregeln kann, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen.

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Neue Ausschreibungsrunde für Biomasse sowie Wind eröffnet

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr sowie die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land Die Gebotsfrist der laufenden Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land endet am Mittwoch, den 01.08.2018. Bis dahin können noch Gebote bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von insgesamt 670.161 kW. Davon können bis zu 314.121 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Es gilt ein Höchstwert von 6,30 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort.

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EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

Vergangene Woche trafen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat zum Trilog, um über die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beraten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) vom 23.04.2009 ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets und schafft erstmals einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr. Als europäisches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien legt die Richtlinie verbindliche Ausbauziele für die gesamte Europäische Union fest und trifft Vorgaben zur Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten.

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Gesetzliche Nachjustierung: Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften verlängert

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bis einschließlich des Gebotstermins 01.06.2020 auszusetzen. Dem liegt eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, der sich um Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung sorgte, zugrunde (wir berichteten mit Newsletter vom 27.04.2018). Die nunmehr am 08.06.2018 verabschiedete Gesetzesänderung greift die dortigen Änderungsvorschläge zumindest teilweise auf. Entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates werden die Sonderregelungen des § 36g Abs. 1, 3 und 4 EEG 2017, die die Ausnahme von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht sowie die Verlängerung der Realisierungsfrist regeln, weiterhin ausgesetzt – und zwar bis 01.06.2020.

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Zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen abgeschlossen

Mit der Bekanntgabe der Zuschlagsergebnisse hat die Bundesnetzagentur die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen sowie die erstmalig parallel dazu erfolgte Ausschreibung innovativer KWK-Systeme abgeschlossen. Ausschreibung für KWK-Anlagen Für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW war ein Volumen von insgesamt rund 93 MW ausgeschrieben. Bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind 15 Gebote über insgesamt 96 MW, jedoch konnte ein Gebot über rund 5 MW aufgrund formaler Mängel nicht zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden.

Bild zu Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur gab am 13.06.2018 die Zuschläge der zweiten PV-Ausschreibungsrunde dieses Jahres bekannt. Bezuschlagt wurden 28 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 183 MW. Davon beziehen sich 13 Gebote über insgesamt 90 MW auf Acker- und Grünlandflächen minderer Qualität mit Standort in Bayern und Baden-Württemberg. Das entspricht knapp der Hälfte aller bezuschlagten Gebote. Die Zuschlagswerte lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen 3,89 ct/kWh und 4,96 ct/kWh.

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EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

Ein langjähriges Beihilfeverfahren fand jüngst seinen Abschluss. Das Verfahren war bereits im März 2013 aufgrund mehrerer bei der Kommission eingegangener Drittbeschwerden eingeleitet wurden. Gegenstand war die im Zeitraum von 2012 bis 2013 nach dem damals geltenden § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV) vollständige Netzentgeltbefreiung, die Stromverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch gewährt worden war. Die Befreiungsmöglichkeit war 2011 eingeführt worden. Seit dem 01.01.2012 wurden die den Netzbetreibern dadurch entgangenen Netzerlöse über die sog. „§ 19 StromNEV-Umlage“ auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt.

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Meldepflicht für Energie- und Stromsteuerbegünstigungen

Seit dem 01.07.2016 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Veröffentlichung umfassender Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer ausführlichen Beihilfe-Internetseite verpflichtet. Auch viele Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht stellen eine staatliche Beihilfe dar und unterliegen daher der Veröffentlichungspflicht.  Soweit eine oder mehrere Steuerbegünstigungen nach Energie- bzw. Stromsteuerecht im vorangegangenen Kalenderjahr, d.h. 2017 in Anspruch genommen bzw. gewährt wurden, ist der jeweils Begünstigte verpflichtet, diese bis spätestens 30.06.2018 gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt zu melden.

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Wind an Land: Ausschreibungsvolumen erstmals nicht ausgeschöpft

Die Bundesnetzagentur gab am 17.05.2018 die für den Gebotstermin 01.05.2018 an Windenergieanlagen an Land erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekannt. An der Ausschreibungsrunde durften sich ausschließlich Bieter mit einem bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Projekt beteiligen.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt rund 670 MW. Bei der Bundesnetzagentur letztlich eingegangen sind jedoch lediglich 111 Gebote mit einem Gesamtumfang von 604 MW. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land erstmals nicht vollständig ausgeschöpft.