BMWi legt ersten Referentenentwurf für Neufassung der GEEV vor
Nach der grenzüberschreitenden Pilotausschreibung mit Dänemark sollen weitere folgen Im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017) hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission zugesagt, das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen zumindest teilweise auch für Projekte in anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Gesetzlich verankert ist dies in § 5 i.V.m. § 88a EEG 2017.