Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden. Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen.

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BVerfG entscheidet: TA Artenschutz dringend angezeigt

In Fragen des Tötungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG und der damit einhergehenden „Einschätzungsprärogative“ hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Zwar besteht bei der Bewertung artenschutzrechtlicher Fragen ein großer Entscheidungsspielraum, jedoch ist es Aufgabe des Gesetzgebers, für eine zumindest untergesetzliche praktikable Maßstabsbildung zu sorgen. In einer seiner neuesten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht zum gerichtlichen Kontrollmaßstab hinsichtlich behördlicher Entscheidungen Stellung genommen. Danach ist es den Gerichten erlaubt, ihrer Entscheidung die plausible Einschätzung der Behörde zu den fachlichen Fragen zugrunde zu legen, wenn die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis stößt.

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Aktionsplan Stromnetz - Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, NABEG 2.0

Der, während der Netzausbaureise des Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im August 2018, im Rahmen seines „Aktionsplanes Stromnetz“, angekündigte Gesetzesentwurf unter anderem zur Novellierung des NABEG, liegt nun vor. „Aktionsplan Stromnetz“ Am 14.08.2018 umriss der Wirtschaftsminister bei der Bundesnetzagentur in Kürze die zu behandelnden Probleme im Rahmen des Netzausbaus und schilderte die Situation mit folgenden Worten: „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir moderne und gut ausgebaute Netze genauso wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Stromnetze sind dabei das Herz-Kreislauf-System unserer Stromversorgung.

Bild zu „Windradklauseln“ in BVVG-Kaufverträgen nach AusglLeistG unwirksam – kein Zahlungsanspruch, kein Rücktrittsrecht, kein Wiederkaufsrecht der BVVG

„Windradklauseln“ in BVVG-Kaufverträgen nach AusglLeistG unwirksam – kein Zahlungsanspruch, kein Rücktrittsrecht, kein Wiederkaufsrecht der BVVG

Ein Käufer von nach § 3 AusglLeistG verbilligt erworbenen landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich gegen die mit der BVVG vereinbarten „Windradklauseln“ gewandt – mit Erfolg, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Revisionsverfahren entschieden hat (BGH Urteil vom 14.09.2018, Az. V ZR 12/17). Bisher liegt hierzu lediglich die auf der Webseite des BGH veröffentlichte Pressemitteilung vom 14.09.2018 vor – diese enthält jedoch erfreulich eindeutige Aussagen. Die Auswirkungen der Entscheidung sind enorm.

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Gemeinsame Ausschreibung für Wind und Solar: Pilotverfahren startet in die zweite Testrunde

Die Bundesnetzagentur gab diese Woche den nächsten Gebotstermin für die Gemeinsame Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt. Damit startet das Pilotverfahren in seine zweite Testrunde. In zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr sollen bis 2020 technologieübergreifende Ausschreibungen erprobt und deren Wirkung evaluiert werden. Hierbei treten die beiden Technologien in unmittelbaren Wettbewerb zueinander. Die erste Runde ging dabei ausschließlich an Solaranlagen, nunmehr hat die Bundesnetzagentur die zweite Runde eingeleitet: Aktueller Gebotstermin für die Gemeinsame Ausschreibung ist der 01.11.2018. Da es sich bei dem Gebotstermin am Sitz der Behörde um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Abgabefrist auf Freitag, den 02.11.2018.

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Anlagenbetreiber müssen EEG-Zahlungen an Bundesnetzagentur melden

Zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen hat die Bundesnetzagentur eine Datenerhebung zu den im Kalenderjahr 2017 geleisteten EEG-Zahlungen gestartet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur eine entsprechende Umfrage zu den EEG-Zahlungen für das Kalenderjahr 2016 durchgeführt (wir berichteten mit Newsletter vom 05.06.2018). Die aktuelle Datenerhebung richtet sich grundsätzlich an denselben Adressatenkreis, bezieht sich diesmal jedoch auf das Kalenderjahr 2017. Betroffen sind alle Betreiber – egal ob Privatperson oder Unternehmen – von EEG-Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen worden sind, und pro Anlage im Kalenderjahr 2017 EEG-Zahlungen von mindestens 500.000 Euro erhalten haben.

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Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: Sinkender Wettbewerbsdruck, steigende Fördersätze

Wie die Bundesnetzagentur am 17.08.2018 mitteilte, ist aus der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr jedes zugelassene Gebot mit einem Zuschlag herausgegangen. Bei einer Ausschreibungsmenge von 670 MW wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 709 MW eingereicht, sodass das Ausschreibungsvolumen leicht überzeichnet war. Allerdings mussten fünf Gebote im Umfang von 42 MW vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da sie entweder den formalen Anforderungen nicht genügten oder als Übergangsanlagen erst ab 2019 teilnahmeberechtigt sind. Im Ergebnis erteilte die Bundesnetzagentur damit allen 86 verbleibenden und zum Verfahren zugelassenen Geboten im Umfang von insgesamt 667 MW einen Zuschlag.

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Bundesnetzagentur gibt neue Ausschreibungsrunden für Windenergie- und Solaranlagen bekannt

Die Bundesnetzagentur hat vergangene Woche die nächsten Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen zum Gebotstermin 01.10.2018 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Gebote können jeweils bis einschließlich 01.10.2018 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.  Bei dem Ausschreibungstermin handelt es sich jedoch nicht um eine technologieübergreifende Ausschreibungsrunde nach der „Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen“ (kurz: GemAV), sondern um für Wind und Solar getrennte Ausschreibungsrunden, die allerdings parallel zum selben Gebotstermin durchgeführt werden. Das Ausschreibungsverfahren richtet sich damit allein nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2017).

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Jetzt kümmern! – Perspektiven für den Weiterbetrieb nach 2020 ausloten

Ende 2020 läuft die EEG-Vergütung für Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme vor 2000 aus. Statistischen Erhebungen und Studien zufolge betrifft das Windenergieanlagen mit einem Umfang von insgesamt ca. 3.800 bis 4.000 MW. Bis zum Jahr 2025 fallen Expertenschätzungen zufolge jährlich durchschnittlich etwa weitere 2.300 bis 2.400 MW aus der EEG-Vergütung.  Doch nur weil die technische Entwurfslebensdauer erreicht ist und die EEG-Vergütungsdauer endet, muss dies nicht zwangsläufig die Stilllegung der Anlage bedeuten. Insbesondere bei Anlagen an windgünstigen Standorten, die „noch gut in Schuss“ sind, kann sich der Weiterbetrieb – nicht nur für den Klimaschutz und die Energiewende, sondern auch den Betreiber – rechnen. Anlagenbetreiber sollten sich jedoch bereits jetzt kümmern und die erforderlichen Maßnahmen für den Weiterbetrieb vorbereiten.