Mieterstromgesetz nimmt nächste Hürde
Das Bundeskabinett hat am 26.04.2017 den Gesetzesentwurf für ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Mittels diesem will die Bundesregierung die Stromversorgung von Mietern mit Solarstrom direkt vom Dach des Mietshauses fördern (wir berichteten zuletzt mit Newslettern vom 27.03.2017). Im Rahmen des Kabinettsbeschlusses hat es gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einige Änderungen gegeben. Zum einen wurde der räumliche Anwendungsbereich der Mieterstromförderung geringfügig erweitert. Die Mieterstromförderung setzt voraus, dass die Solaranlage in, an oder auf einem Wohngebäude angebracht ist und der Solarstrom an Dritte innerhalb dieses Gebäudes geliefert wird.