
Anspruch auf Kita-Platz
Nach der alten Rechtslage hatte jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr erreicht hat, einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Für Kinder unter drei Jahren gestaltete sich die Rechtslage ganz anders. Für diese Kinder räumte der Gesetzgeber keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ein. Damit hatten Kinder unter drei Jahren gegenüber den dreijährigen Kindern keinen Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.