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Bild zu Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Barnstorf kippt zugunsten der Windenergie – erneut

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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Barnstorf kippt zugunsten der Windenergie – erneut

Mit Urteil vom 12.04.2021 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Bauleitplanung der Samtgemeinde Barnstorf, Landkreis Diepholz, nach Normenkontrollantrag durch die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft für eine Bürgerwindgesellschaft in einer der Ortsgemeinden sowie eines weiteren Antragstellers in Bezug auf die Ausschlusswirkung für Windenergie für unwirksam erklärt (Nds. OVG, Urteil vom 12.04.2032, 12 KN 50/90). Die 60. Flächennutzungsplanänderung hinderte nach Ansicht des 12. Senats die Windenergienutzung in unzulässiger Weise, indem die Windkraftnutzung außerhalb der dargestellten Sondergebiete verboten wurde. Das Besondere hieran ist, dass der Senat nach der bereits unsererseits im Jahr 2016 erfolgreich beklagten 52. Fassung des Flächennutzungsplans einer Verhinderungsplanung der Gemeinde konsequent einen Riegel vorgeschoben hat. Mit deutlichen Worten wurde in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben, dass einerseits die Ermittlung der Flächen für die Sondergebiete nicht in der erforderlichen Tiefe vorgenommen und andererseits die Privilegierung der Windkraft in den ausgewiesenen Sondergebieten nicht konsequent durchgesetzt wurde.

Bild zu Gute Nachrichten für die Windkraft - OVG Münster zum Entfallen der aufschiebenden Wirkung, zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbeständen und zur Relevanz der Energiewende und der Windene

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Gute Nachrichten für die Windkraft - OVG Münster zum Entfallen der aufschiebenden Wirkung, zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbeständen und zur Relevanz der Energiewende und der Windene

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (Beschl. v. 12.03.2021 - 7 B 8/21 - ) hatte im Rahmen einer Beschwerde zu entscheiden, ob die vom VG Aachen wiederhergestellte aufschiebende Wirkung der Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betreib von fünf Windenergieanlagen aufrecht zu erhalten ist. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Aachen (Beschl. v. 18.12.2020 - 6 L 327/20 - ) hatte Erfolg. Die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erfolgende Interessenabwägung falle zugunsten des Vorhabenträgers aus, so dass der Antrag der Umweltvereinigung auf „Wiederherstellung“ der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist.

Bild zu Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht? - Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewen

| Verwaltungsrecht · Windenergie

Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht? - Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewen

Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 04.03.2021 (Rs. C-473/19, C-474/19) in dem durch ein schwedisches Gericht eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren bringt keine Bewegung in die europäische Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots. Anstatt die Chance zu einer Positionierung in Richtung Energiewende zu nutzen, hält der EuGH an seinem festgefahrenen Verständnis des Artenschutzrechts fest.

Bild zu Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle?

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Windenergie – Kommunale „Abgabe“ nach § 36k EGG 2021 – Gewinn für Alle?

§ 36k EEG 2021 – Die neue bundeseinheitliche Regelung zur Gemeindebeteiligung: Inhalt, Vertragsmuster und Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern Akzeptanz und Bürgerbeteiligungsmodelle werden seit geraumer Zeit diskutiert. Wenngleich schon immer in diversen Formen und mit verschiedensten Mitteln Bürger finanziell beteiligt wurden, hat die Politik auf allen Ebenen es für richtig erachtet, legislative Beteiligungsformen vorzuschreiben. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG 2021 definiert bundeseinheitlich, dass Gemeinden ab sofort unkomplizierter an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden können. § 36k EEG 2021 stellt dabei besondere Anforderungen, die dieses Seminar vertiefend vorstellt – gerade mit Blick auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Dementsprechend werden die gesetzlichen Bedingungen, die Sondersituation in Mecklenburg-Vorpommern und schließlich erste Vertragsklauseln und Muster vorgestellt. Sicherlich werden sich letztere fortentwickeln und fortentwickelt werden. Aktuell wird sie bereits jetzt unerlässlich für jeden Branchenteilnehmer.

Bild zu Windenergie: Überlastete OVGs lassen lange Verfahrenslaufzeiten befürchten – Ein Fall für die Untätigkeitsklage?

| Verwaltungsrecht · Windenergie

Windenergie: Überlastete OVGs lassen lange Verfahrenslaufzeiten befürchten – Ein Fall für die Untätigkeitsklage?

Es mag komplex klingen, aber der beste Weg, um lange Gerichtsverfahren zu umgehen, ist manchmal die frühe Klageerhebung. Das Problem Mit Verkündung des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wurde ein Punkt des Altmeierschen-18-Punkte-Planes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie umgesetzt. Zu den Inhalten des Gesetzes haben wir bereits zu Beginn des Jahres berichtet. Die erhoffte personelle Aufstockung der OVGs und die Schaffung von „Windenergiesenaten“ bleibt bisher leider aus. Dies wird unweigerlich zur Folge haben, dass die zuständigen Senate der Oberverwaltungsgerichte „volllaufen“. Hier sind Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren zu befürchten. Auf Entscheidungen der OVGs in Windsachen müsste man lange warten – der Sinn des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wäre ad absurdum geführt.

Bild zu Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“ | 9.März.2021, 10:00 Uhr

| Luftverkehrsrecht · Verwaltungsrecht

Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“ | 9.März.2021, 10:00 Uhr

Mit Beginn des Jahres 2021 trat die neue europäische Drohnen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) in Kraft und gilt ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Durch die europäische Drohnen-Verordnung wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein neues System eingeführt, in dem die Drohnen in Betriebskategorien eingeordnet werden, die sich an den technischen Spezifika der Geräte, an den Anforderungen an den Fernpiloten und an der mit dem Gerät betrieblich bezweckten Verwendung orientieren.  Mittels dieser Parameter wird anhand einer Risikobewertung das Gefährdungspotential, das von dem jeweiligen Betrieb eines solchen Gerätes ausgehen kann, bemessen. Je nach Betriebskategorie – und auch innerhalb der Betriebskategorie – werden unterschiedliche Anforderungen sowohl an das eingesetzte Gerät als auch an den Betreiber und/oder den Fernpiloten eines solchen Gerätes gestellt.

Bild zu OVG Koblenz – Nutzung der Windenergie im öffentlichen Interesse! – Fledermausabschaltungen nach rheinland-pfälzischem Artenschutzleitfaden rechtmäßig!

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OVG Koblenz – Nutzung der Windenergie im öffentlichen Interesse! – Fledermausabschaltungen nach rheinland-pfälzischem Artenschutzleitfaden rechtmäßig!

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lässt eine bereits errichtete Windenergieanlage in Birkenfeld, die bereits einige Jahre beanstandungsfrei betrieben wurde, laufen. Noch am vergangenen Freitag fasste das Gericht den Beschluss (OVG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 12.02.2021 (1 B 11505/20.OVG), das Gesuch auf Eilrechtsschutz eines anerkannten Naturschutzverbandes als unbegründet abzuweisen. Die Windenergieanlage darf, jedenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache, weiter betrieben werden. Gegenstand des Verfahrens war ein ursprünglich bereits genehmigter Windpark von drei Windenergieanlagen in Birkenfeld, die bereits errichtet und betrieben wurden. Die erste Genehmigung wurde jedoch aufgrund formeller Fehler entzogen, sodass ein Neuantrag für die drei WEA gestellt wurde. Eine der drei Anlagen wurde im Frühjahr 2020 genehmigt und der Sofortvollzug angeordnet. Hiergegen richtete ein anerkannter Naturschutzverband seinen Widerspruch und einen Antrag im Eilverfahren. Streitig waren nicht nur die Durchführung der UVP-Vorprüfung, sondern auch Artenschutz- und Naturschutzrechtliche Fragen.

Bild zu EEG2021 – Demnächst finanzielle Beteiligungsmöglichkeit auch für PV-Anlagen?

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

EEG2021 – Demnächst finanzielle Beteiligungsmöglichkeit auch für PV-Anlagen?

Durch § 36k EEG 2021 wird die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe von Standortgemeinden an der Wertschöpfung des Betriebs von Windenergieanlagen geschaffen, um die Akzeptanz für die Errichtung und Nutzung der Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Erneuerbaren Ressourcen, hier speziell der Windenergie, zu steigern (BT-Drs. 19/23482, S. 112). § 95 Nr. 3 EEG 2021 ermächtigt nun die Bundesregierung, unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundestages gem. § 96 Abs. 1 EEG 2021, eine Verordnung in Ergänzung zu § 36k auch für Betreiber von Anlagen anderer Erneuerbarer Energien zu regeln, sodass betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt 0,2 Cent pro kWh angeboten werden kann.

Bild zu Neues aus Hessen – VGH Kassel zum Runderlass „Naturschutz/Windenergie“

| Verwaltungsrecht · Windenergie

Neues aus Hessen – VGH Kassel zum Runderlass „Naturschutz/Windenergie“

Erneut befasst sich ein hessisches Gericht mit den Vorgaben für die Bearbeitung des Artenschutzes im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Der erst mit Datum des 17.12.2020 eingeführte Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ für das Land Hessen wurde vom VGH Kassel mit Beschluss vom 14.01.2021 (Az.: 9 B 2223/20) postwendend inhaltlich in Frage gestellt. Interessant wird diese Entscheidung auch im Hinblick auf das neu eingeführte Hinweispapiere zum Artenschutz in Baden-Württemberg, das teilweise in Hessen gewonnene Erkenntnisse übernimmt. Sachverhalt Gegenständlich ist die einem Windenergiebetreiber gegenüber erteilte und für sofort vollziehbar erklärte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Nordhessen aus dem Jahr 2017, die von einer anerkannten Naturschutzvereinigung beklagt wird. Im Rahmen des Eilverfahrens hat der VGH Kassel auf Antrag der Naturschutzvereinigung die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid wiederhergestellt. Das zugelassene Berufungsverfahren in der Hauptsache ist beim VGH Kassel anhängig.

Bild zu Düngeverordnung 2020: Mit dem Frühling kommen auch die Bußgelder…

| Agrarrecht · Verwaltungsrecht

Düngeverordnung 2020: Mit dem Frühling kommen auch die Bußgelder…

Seit 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft, ab dem Frühjahr 2021 folgen nun auch die geänderten Bußgeldvorschriften. Diese fallen teils drastisch aus. Die möglichen Verstöße können künftig von den Behörden mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Über die Einstufung wollen wir hiermit einen kleinen Überblick geben. Hierzu bereits: Die neue DüngeVO - Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben Schon seit Januar 2021 können in den sogenannten „Roten Gebieten“ (Gebiete, die als belastet eingestuft wurden) Verstöße mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen belangt werden. Mögliche Verstöße dieser Art sind: