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Bild zu EuGH-Urteil: EEG-Umlage stellt keine staatliche Beihilfe dar

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EuGH-Urteil: EEG-Umlage stellt keine staatliche Beihilfe dar

Am 28.03.2019 erging ein Urteil des EuGH, das bereits große Wellen geschlagen hat und auch weiterhin große Wellen schlagen wird. Dabei gab der EuGH in der Revisionsverhandlung dem Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland statt und hat den zugrunde liegenden Beihilfebeschluss der EU-Kommission, nach dem das deutsche EEG 2012 zumindest in Teilen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission bedürfe, für nichtig erklärt. In dem streitigen Beschluss vertrat die Kommission die Ansicht, dass das EEG 2012 zwei Arten selektiver Vorteile enthalte, die zur Einstufung als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV führten, nämlich zum einen die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas, mit der den Erzeuger von EEG-Strom durch die Einspeisetarife und die Marktprämien ein höherer Strompreis als der Marktpreis garantiert werde, und zum andreren die besonderer Ausgleichsregelung, aufgrund deren die EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen verringert werden könne.

Bild zu Bestimmung harter Tabuzonen für WEA – keine Frage der Größe

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Bestimmung harter Tabuzonen für WEA – keine Frage der Größe

Auch wenn die Gemeinde in einem Flächennutzungsplan beabsichtigt, ausschließlich Flächen für jeweils mindestens drei Windenergieanlagen (WEA) darzustellen, können kleinere Flächen nicht per se als harte Tabuzonen ausgeschieden werden, weil sie weniger als drei WEA aufnehmen können. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht im Dezember entschieden (BVerwG Urt. v. 13.12.2018, Az. 4 CN 3.18). Das Urteil liegt nun im Volltext vor. Sachverhalt Das BVerwG hatte im Revisionsverfahren über einen Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog zu entscheiden. Der Antragsteller im Verfahren hatte sich gegen die Änderung eines Flächennutzungsplans gewendet, der Konzentrationsflächen für WEA ausweist. Er ist Eigentümer eines außerhalb der Konzentrationszonen liegenden Grundstücks im Außenbereich und beabsichtigt die dortige Errichtung von Windkraftanlagen. Die Konzentrationsflächenplanung im betroffenen Flächennutzungsplan sollte auf dem Grundstück des Antragstellers die Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintreten lassen, so dass ihm eine Errichtung von WEA nicht (mehr) möglich wäre.

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| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Das Medienprivileg gilt nicht nur für Berufsjournalisten

Dem EuGH waren zwei Fragen zu einem Fall vorgelegt worden, in dem ein lettischer Bürger die Aufnahme seiner Aussage vor der Polizei gefilmt und veröffentlicht hatte. Die Beurteilung des EuGH könnte mittelfristig auch Bedeutung für Blogger, Podcaster und Influencer hierzulande sowie europaweit erlangen. (EuGH, Urt. v. 14.02.2019, Rs. C-345/17) Das war geschehen Im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hatte der Kläger in den Räumlichkeiten einer Dienststelle der lettischen nationalen Polizei die Aufnahme seiner Aussage durch die Polizei mitgeschnitten und anschließend auf der Plattform Youtube veröffentlicht – seiner Aussage nach, um die Öffentlichkeit auf vorschriftswidrige Praktiken der Polizei aufmerksam zu machen. Die nationale Datenschutzbehörde sah hierin einen datenschutzrechtlichen Verstoß und forderte den Kläger zur Löschung des Videos auf. Dieser setzte sich vor der Administrat?v? rajona tiesa (lettisches Verwaltungsgericht erster Instanz) zur Wehr, indem er die Rechtswidrigkeit der datenschutzbehördlichen Entscheidung feststellen lassen wollte.

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| Energierecht

Maslaton: "Eine TA Artenschutz ist dringend erforderlich"

Berlin (energate) - Gerade beim Ausbau der Windenergie geraten Klima- und Naturschutz häufig in Konflikt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dabei in die Pflicht genommen, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, erklärt Fachanwalt Professor Martin Maslaton im Gastkommentar. Dringend erforderlich sei eine Konkretisierung durch eine Technische Anleitung (TA) zum Artenschutz. Von Martin Maslaton, Geschäftsführer der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft Zwischen Klimaschutz und Artenschutz besteht ein deutliches Spannungsverhältnis. Den Belangen des Klimaschutzes kommt durch das Grundgesetz ein verfassungsrechtlicher Rang zu. Demgegenüber steht das besondere Artenschutzrecht, das zur Vermeidung von Tötungen oder Störungen geschützter Tierarten beitragen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14) zu diesem Spannungsverhältnis geäußert. Auslöser war die Ablehnung mehrerer Windenergievorhaben aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Tötungsverbot, da das Kollisionsrisiko des Rotmilans durch die geplanten Anlagen signifikant erhöht sei. In seinem Beschluss nimmt das Gericht den Gesetzgeber in die Pflicht, der die Verwaltung nicht in einem "Erkenntnisvakuum" belassen darf, sondern dieses handelnd auflösen muss.

Bild zu Gemeinsame Erklärung: Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms in Sachsen ist essenziell für den Schutz und den Erhalt der Lebensgrundlagen und Investitionen in eine nachhaltige Wirtsch

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Gemeinsame Erklärung: Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms in Sachsen ist essenziell für den Schutz und den Erhalt der Lebensgrundlagen und Investitionen in eine nachhaltige Wirtsch

Erklärung zur Absage des Freistaates Sachsen zur Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsens Die Absage der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms für Sachsen durch die Regierungskoalition in Sachsen ist der Höhepunkt einer den Klimawandel und dessen Folgen ausblendenden Politik von CDU und SPD in Sachsen. Die notwendige Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms ist unverzichtbare Voraussetzung für das Erreichen der UN-Klimaziele und die weitere Entwicklung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Sachsen. Bislang existieren in Sachsen keine mittel- und langfristigen Strategien für einen zukünftigen Klimaschutz, eine nachhaltige klimafreundliche wirtschaftliche Entwicklung und eine Energiewende. Allein die Bereiche Klimafolgenanpassung und Energieeffizienz zu betrachten, ist zu wenig. Das ist nicht mehr hinnehmbar. Seit Jahren stagniert im Freistaat Sachsen der Ausbau der NutzungErneuerbarer Energien. Es erfolgt nahezu ausschließlich eine Fokussierung auf die stoffliche Nutzung der Braunkohle. Seit Jahren fehlt es an sinnvollen Konzepten für eine Verkehrswende zum Schutz des Klimas und seit Jahren fehlen Anreize für den Umbau und die Modernisierung unserer Wirtschaft, um den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden und letztlich auch die damit verbundenen Chancen zu nutzen.

Bild zu 158 Windturbinen in Sachsen könnten zurückgebaut werden

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie

158 Windturbinen in Sachsen könnten zurückgebaut werden

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die Windkraftbranche 2018 kaum Turbinen ans Netz gebracht. Die Angst vor der AfD lähmt die Politik dort. Die Windbranche hat in Mitteldeutschland einen schweren Stand. Kurz vor den Mitteldeutschen Windbranchentagen am 19. März dazu ein Interview mit Martin Maslaton, Rechtsexperte für die Windkraft mit Kanzlei in Leipzig.

Bild zu Art. 13 EU-Urheberrechtsrichtlinie – Umstrittene EU-Urheberrechtsreform vor Endabstimmung

| IT- und Onlinerecht

Art. 13 EU-Urheberrechtsrichtlinie – Umstrittene EU-Urheberrechtsreform vor Endabstimmung

Die Urheberrechtsrichtlinie soll kommen. Und mit ihr Art. 13. Viele sehen in diesem eine mittelbare Verpflichtung zur Einführung von Upload-Filtern. Aus diesem Grund polarisiert er und ist zentraler Anknüpfungspunkt nicht seltener Kritik. Ende März stimmt das EU-Parlament endgültig über die bevorstehende Reform ab. Ziel der Richtlinie Die geplante „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ (Urheberrechtsrichtlinie, i.F. RL-UrhR) zielt in erster Linie auf eine weitergehende Harmonisierung des Urheberrechts und verwandter Rechte im Raum des europäischen Binnenmarkts ab. Daneben soll ein gut funktionierender Markt für die Verwertung von Werken gefördert werden. Ganz besonders im Fokus steht dabei die digitale wie grenzüberschreitende Nutzung geschützter Inhalte (vgl. Art. .1 RL-UrhR). So will der EU-Gesetzgeber den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht werden. So gut die Idee hinter der Richtlinie, so umstritten ist die gewählte Art und Weise der Umsetzung.

Bild zu OLG Dresden: „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) gegen Suchergebnisse erfordert strenge Abwägung im Einzelfall

| Datenschutzrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht

OLG Dresden: „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) gegen Suchergebnisse erfordert strenge Abwägung im Einzelfall

Bei der Suche nach dem Namen eines Blogbetreibers erschien in den Suchergebnissen ein Link auf einer Seite, auf der seine Tätigkeit mit äußerst harscher Kritik kommentiert wird. Nach dem OLG Dresden (Beschl. v. 07.01.2019, Az. 4 W 1149/18) kommt in solchen Fällen ein Löschungsanspruch auch aus Art. 17 DSGVO in Betracht, war vorliegend aber ebenso wie ein quasinegatorischer Unterlassungsanspruch zu verneinen. Sachverhalt Der Betreiber eines Blogs, in welchem er sich u.a. zu bestimmten Unternehmen und Kapitalanlagemöglichkeiten äußert, hatte nach erfolglosem außergerichtlichen Vorgehen vor dem LG Leipzig (Entsch. v. 22.11.2018, Az. 8 O 2605/18) eine einstweilige Verfügung gegen einen Suchmaschinenbetreiber beantragt. Konkret forderte er dabei die Unterlassung der Anzeige einer bestimmten Seite in den Suchergebnissen bei der Suche nach dem Namen des Antragstellers.

Bild zu Hinweis des BGH: Nicht zugelassene Abschalteinrichtung ist ein Mangel

| Handels- u. Gesellschaftsrecht

Hinweis des BGH: Nicht zugelassene Abschalteinrichtung ist ein Mangel

Auch bei der Klage des Erwerbers eines VW Tiguan kam es, ganz VW-typisch, zu keinem höchstinstanzlichen Urteil. Dennoch hat sich der BGH – quasi freiwillig – zur Sache geäußert. Aus einem Hinweisbeschluss geht hervor, wie der zuständige 8. Senat die Frage nach der Mangelhaftigkeit eines mit unzulässiger Abschalteinrichtung gelieferten Fahrzeugs beurteilt. Zugleich soll ein Generationenwechsel in der Modellserie nicht zwingend die Unmöglichkeit einer Nachlieferung bedingen. Verhandlungstermin aufgehoben Das Verfahren drehte sich um eine der zahlreichen Klagen im Umfeld der sogenannten Dieselaffäre. Der Erwerber eines VW Tiguan erster Generation hatte vom Verkäufer die Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt. Produziert wurde seitens des Herstellers VW allerdings nur noch das Modell in zweiter Generation. In der Berufungsinstanz hatte das OLG Bamberg (Urt. v. 20.09.2017, Az. 6 U 5/17) die Ersatzlieferung als im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB unmöglich eingestuft, da sich auf Grund des Vergleichs der technischen Merkmale des Fahrzeugs erster und zweiter Generation ergebe, dass beide Fahrzeuge nicht als gleichartige Sachen betrachtet werden können.