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Bild zu Werbung in eigener Sache: Fachbeitrag zum Thema „Zugang zu Grundstücksinformationen – Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Datenschutzrecht?“

| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Werbung in eigener Sache: Fachbeitrag zum Thema „Zugang zu Grundstücksinformationen – Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Datenschutzrecht?“

Seit geraumer Zeit, spätestens aber seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der hiermit einhergehenden Verschärfung der Landesdatenschutzgesetze, ist eine zunehmende Zurückhaltung der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Bereitstellung von Grundstücksinformationen zu verzeichnen, die nicht selten mit einem Hinweis auf das fehlende berechtigte Interesse des Projektierers oder ein entgegenstehendes schützenswertes (Datenschutz-)Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer begründet wird. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Praxisrelevanz und den sich hieraus ableitenden Risiken für die Projektierer Erneuerbarer-Energienprojekte haben wir uns dem Thema umfassend angenommen. Das Ergebnis unserer rechtlichen Prüfung wird kommenden Monat in der Fachzeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel (i+E), Heft 1 2019, erscheinen.

Bild zu Neue Regeln im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz | Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Energieeffizienzrichtlinie - Governance-Verordnung

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

Neue Regeln im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz | Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Energieeffizienzrichtlinie - Governance-Verordnung

Pünktlich zum vergangenen Heiligabend traten die Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in reformierter Form sowie die Governance-Verordnung in Kraft. Insgesamt zielen die Regelungen auf weiteren Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Senkung des unionsweiten Energieverbrauchs ab. Erneuerbare-Energien-Richtlinie Die Richtlinie (EU) 2018/2001 bzw. Erneuerbare-Energien-Richtlinie (i.F. EE-RL) erging mit Blick auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen als in Art. 194 Abs. 1 AEUV ausgegebenes Unionsziel. Mit ihr gibt der Unionsgesetzgeber ein ehrgeiziges Gesamtziel in Form eines Anteils von wenigstens 32 % Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch (Erwägungsgrund 8 sowie Art. 3 Abs. 1 EE-RL) vor. Dieser Wert soll bis zum Jahre 2030 erreicht werden.

Bild zu Medikamente auf Amazon - kein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Medikamente auf Amazon - kein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG

Das Anbieten und Verkaufen von rezeptfreien Medikamenten durch einen Apotheker auf der Internetverkaufsplattform „Amazon Marketplace“ stellt keine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 3 UWG dar. So entschied das LG Magdeburg mit Urteil vom 18.01.2019 (Az.: 36 O 48/18).Geklagt hatte ein Apotheker e.K. gegen seinen Wettbewerber. Der Beklagte betreibt über eine eigene Website den Versandhandel von rezeptfreien Medikamenten und hat dafür eine Erlaubnis nach § 11 ApoG. Zusätzlich stellt er Medikamente unter seinem Namen als Verkäuferprofil auf dem Amazon Marketplace inklusive Fotos und Produktinformationen ein.

Bild zu Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter - AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen

| Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht

Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter - AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen

Das AG Bonn (Urt. v. 9.5.2018, Az. 111 C 136/17) hatte über einen Fall zu urteilen, in dem neben dem irrtümlichen Versand von Werbung die Problematik von in Signaturen enthaltener unerwünschter Werbung zum Tragen kam. Nach dem Urteil ist auch eine E-Mail mit Doppelcharakter aus zulässigem Inhalt und Signatur mit Werbeinhalten abmahnbar. Sachverhalt Ein Telekommunikationsunternehmen hatte via E-Mail eine Produktumfrage irrtümlich an die geschäftliche E-Mail-Adresse eines Anwalts gesendet. Dieser hatte zuvor aber nicht in die Zusendung von Werbung eingewilligt und reagierte prompt mit einer Abmahnung. Auch die Antwort des Unternehmens auf die Abmahnung enthielt in der Signatur einen Aufruf zur Teilnahme an Kunden-Zufriedenheitsumfragen sowie Werbung für aktuelle Handys, Tarife und persönliche Produktempfehlungen.

Bild zu Änderungen im sächsischen Planungsrecht

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Änderungen im sächsischen Planungsrecht

Das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften“ bedingt einige Änderungen im Planungsrecht des Freistaats. Mit ihm einher geht vor allem eine Neuauflage des Landesplanungsgesetzes. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Neuerungen im Planungsrecht des Freistaats bieten. Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften Am 11. Dezember 2018 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften (SächsGVBl. S. 706) beschlossen. Nach Verkündung am 20. Dezember ist es nunmehr seit dem 21. Dezember 2018 in Kraft. Das drei Artikel umfassende Gesetz regelt neben seinem Inkrafttreten Änderungen des Planungsrechts des Freistaates Sachsen im Bereich der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie insbesondere des Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG).

Bild zu Die Datenschutzbehörde – dein Freund und Helfer?

| Datenschutzrecht

Die Datenschutzbehörde – dein Freund und Helfer?

+++++++AKTUELLE MELDUNG++++++++ Das betroffene Unternehmen hat sich anwaltlich vertreten lassen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. ERGEBNIS: Die Hamburger Aufsichtsbehörde hat das Bußgeld am 03.04.2019 zurückgenommen und das Verfahren eingestellt. Wesentliche Begründung der Behörde: Das vorwerfbare Verhalten konnte nur für einen Zeitraum vor Wirksamwerden der DSGVO nachgewiesen werden. Ein Versandunternehmen wandte sich ratsuchend an die zuständige Datenschutzbehörde, weil einer seiner Dienstleister auch auf mehrfache Aufforderung keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zusendete. Hierdurch auf den Sachverhalt aufmerksam geworden, verhängte die Behörde später ein Bußgeld in Höhe von 5.000,00 € gegen das Unternehmen. Fehlender Vertrag und beiderseitige Pflicht Das betroffene Versandunternehmen aus der Hansestadt Hamburg arbeitete unter anderem mit einem spanischen Dienstleister zusammen. Um dem Erfordernis des Art. 28 Abs. 3 DS-GVO gerecht zu werden, forderte das Unternehmen seinen Dienstleister auf, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zuzusenden. Dieser aber kam der Aufforderung nicht nach.

Bild zu Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis - kein Verstoß nach DSGVO

| Datenschutzrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht

Auskunftsanspruch der Gesellschafter im Innenverhältnis - kein Verstoß nach DSGVO

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch von Gesellschaftern im Innenverhältnis regelmäßig nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt und nach Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO zulässig ist (OLG München, Endurteil v. 16.01.2019 – 7 U 342/18). Geklagt hatte die Anlegerin eines geschlossenen Fonds in Form einer Publikumskommanditgesellschaft. Diese hatte direkt gegenüber der Treuhänderin des Fonds einen Auskunftsanspruch über den Namen und die Anschrift der anderen mittelbaren und unmittelbaren Anleger geltend gemacht. 

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| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Datenschutzrecht · Denkmalschutzrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Raumordnungsrecht · Umweltrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

MASLATON Kanzleiveranstaltung am 12. & 13.03.2019

Update zur Kanzleiveranstaltung: Recht neue Energie - Weiterdenken! Programmerweiterung zum Thema Denkmalschutz Wegen einer sehr grundlegenden Entscheidung zugunsten der Windenergie in der Nähe eines erstrangig eingetragenen Denkmals haben wir das Programm unserer Kanzleiveranstaltung ergänzt: „Denkmalschutz versus Windenergie - was geht?“   (Aktuellste Entwicklungen in der Rechtsprechung) Informieren Sie sich auch 2019 wieder über den aktuellen Stand und über Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis. Diskutieren Sie mit unseren Referenten und den anderen Teilnehmern rechtliche Probleme und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Windkraftvorhaben, sowie über typische Einwendungen und Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung. Besonders die aktuelle Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit, hier speziell der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise. Weitere Schwerpunkte bilden das Luftverkehrsrecht, das Natur- und Artenschutzrecht, sowie die Regional- und Bauleitplanung, die Bürgerbeteiligung, sowie das Vertragsrecht. Verschaffen Sie sich hierzu einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren Sie zudem Neuerungen in der Branche, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen beispielsweise zum Energiesammelgesetz, dem Formaldehydbonus oder der unwirksamen Windenergieklausel von BVVG-Verträgen. Dabei steht der praxis- und ergebnisorientierte Umgang mit Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen.  Programm und Anmeldung 

Bild zu DSGVO – Rekordstrafe für Google

| Datenschutzrecht

DSGVO – Rekordstrafe für Google

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte diese Woche gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro, wie die Behörde auf ihrer Website am Montag bekannt gab. Dies stellt bisher die höchste Strafzahlung für einen Verstoß gegen die DSGVO in der EU seit dem Inkrafttreten am 25.05.2018 dar. Die Strafe erging auf Grund von Beschwerden gegen Googles Smartphone Betriebssystem Android. Bereits am 25. und 28. Mai 2018, kurz nach dem vollumfänglichen Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gingen Beschwerden der Wiener Non-Profit-Organisation noyb und La Quadrature du Net aus Paris bei den zuständigen Behörden ein. Letztere agierte im Auftrag von 10.000 Personen aus ganz Frankreich.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele und damit auch ein zentrales Werkzeug für den Natur- und Artenschutz. Dass die Revolution der Energieerzeugung vom Kohlekraftwerk zu Windrad und Solaranlage auch in der Landschaft sichtbar ist, ist eigentlich offensichtlich. Eigentlich. Aber natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Windenergie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Wenn Projektierer eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten beantragen, unterliegen sie daher regelmäßig einem Bauverbot. Ein solches Bauverbot von Seiten der Verwaltung darf aber nicht so ausgestaltet sein, dass sämtliche Vorhaben hiervon erfasst werden. Denn ein absolutes Bauverbot verstößt gegen das „Übermaßverbot“, weil nicht von vornherein feststeht, dass alle von einem solchen Verbot erfassten Baumaßnahmen dem Charakter des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet schlechthin widersprechen. Es muss weiter geprüft werden, ob sie nach Art, Zweckbestimmung, Gestaltung, Größe und Standort die Landschaft verändern oder in anderer Weise dem besonderen Schutzzweck einer Vorschrift zuwiderlaufen.