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Bild zu Referentenentwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

| Datenschutzrecht

Referentenentwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680AusgangslageZum 25. Mai 2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO) in Kraft, deren Auswirkungen aktuell allgegenwärtig sind. Mit ihr verfolgt die Europäische Union (EU) „ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen“ (Erwägungsgrund 10). Als Verordnung ist die DSGVO auf dem Gebiet der EU zwar von unmittelbarer Wirksamkeit und bedarf grundsätzlich keiner Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, jedoch enthält sie eine Vielzahl von Öffnungsklauseln sowie konkrete Regelungsaufträge an die Mitgliedsstaaten.

Bild zu EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

Vergangene Woche trafen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat zum Trilog, um über die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beraten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) vom 23.04.2009 ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets und schafft erstmals einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr. Als europäisches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien legt die Richtlinie verbindliche Ausbauziele für die gesamte Europäische Union fest und trifft Vorgaben zur Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten.

Bild zu Gesetzliche Nachjustierung: Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften verlängert

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Gesetzliche Nachjustierung: Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften verlängert

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bis einschließlich des Gebotstermins 01.06.2020 auszusetzen. Dem liegt eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, der sich um Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung sorgte, zugrunde (wir berichteten mit Newsletter vom 27.04.2018). Die nunmehr am 08.06.2018 verabschiedete Gesetzesänderung greift die dortigen Änderungsvorschläge zumindest teilweise auf. Entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates werden die Sonderregelungen des § 36g Abs. 1, 3 und 4 EEG 2017, die die Ausnahme von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht sowie die Verlängerung der Realisierungsfrist regeln, weiterhin ausgesetzt – und zwar bis 01.06.2020.

Bild zu Zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen abgeschlossen

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen abgeschlossen

Mit der Bekanntgabe der Zuschlagsergebnisse hat die Bundesnetzagentur die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen sowie die erstmalig parallel dazu erfolgte Ausschreibung innovativer KWK-Systeme abgeschlossen. Ausschreibung für KWK-Anlagen Für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW war ein Volumen von insgesamt rund 93 MW ausgeschrieben. Bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind 15 Gebote über insgesamt 96 MW, jedoch konnte ein Gebot über rund 5 MW aufgrund formaler Mängel nicht zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden.

Bild zu Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur gab am 13.06.2018 die Zuschläge der zweiten PV-Ausschreibungsrunde dieses Jahres bekannt. Bezuschlagt wurden 28 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 183 MW. Davon beziehen sich 13 Gebote über insgesamt 90 MW auf Acker- und Grünlandflächen minderer Qualität mit Standort in Bayern und Baden-Württemberg. Das entspricht knapp der Hälfte aller bezuschlagten Gebote. Die Zuschlagswerte lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen 3,89 ct/kWh und 4,96 ct/kWh.

Bild zu EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

Ein langjähriges Beihilfeverfahren fand jüngst seinen Abschluss. Das Verfahren war bereits im März 2013 aufgrund mehrerer bei der Kommission eingegangener Drittbeschwerden eingeleitet wurden. Gegenstand war die im Zeitraum von 2012 bis 2013 nach dem damals geltenden § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV) vollständige Netzentgeltbefreiung, die Stromverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch gewährt worden war. Die Befreiungsmöglichkeit war 2011 eingeführt worden. Seit dem 01.01.2012 wurden die den Netzbetreibern dadurch entgangenen Netzerlöse über die sog. „§ 19 StromNEV-Umlage“ auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt.

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| Verwaltungsrecht

Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

1. Das Urteil Mit einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 (Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) entschieden, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart (Urteil vom 26. Juli 2017 –13 K 5412/15) und Düsseldorf (Urteil vom 13. September 2016 –3 K 7695/15) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der beiden Städte, in denen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als zulässig erachtet wurden, nicht zu beanstanden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die gegen diese Urteile eingelegten Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.

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| Elektromobilität

Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit

Eichrechtskonformität war von Beginn an nicht die große Stärke der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Seit dem vergangenen Jahr widmen sich die Eichämter verstärkt diesem Problem. In der Landeshauptstadt herrschte aus diesem Grund vor einigen Ladesäulen eines Anbieters sogar gähnende Leere, als ein Netzanschluss aus rechtlichen Gründen verwehrt blieb. Das Eichamt Berlin hatte die erforderliche Konformitätsbewertung schlichtweg abgelehnt. Wenngleich nicht in jedem Bundesland seitens der Eichämter mit derselben Härte agiert wird, so bleibt doch ein generelles rechtliches Problem im Verhältnis zwischen Ladesäulen und dem Mess- und Eichgesetz.

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| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Meldepflicht für Energie- und Stromsteuerbegünstigungen

Seit dem 01.07.2016 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Veröffentlichung umfassender Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer ausführlichen Beihilfe-Internetseite verpflichtet. Auch viele Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht stellen eine staatliche Beihilfe dar und unterliegen daher der Veröffentlichungspflicht.  Soweit eine oder mehrere Steuerbegünstigungen nach Energie- bzw. Stromsteuerecht im vorangegangenen Kalenderjahr, d.h. 2017 in Anspruch genommen bzw. gewährt wurden, ist der jeweils Begünstigte verpflichtet, diese bis spätestens 30.06.2018 gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt zu melden.

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| Datenschutzrecht

Das Dashcam-Dilemma

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), zu den in vielen Ländern gängigen, in Deutschland jedoch eine Grauzone bildenden Dashcams, aus der vergangenen Woche (Urt. v. 15. Mai 2018, Az. VI ZR 233/17) beschäftigte sich mit einem Dilemma. Dieses konnte der BGH nur zum Teil lösen. Das sagt der BGH zu Dashcams Wesentliches Verfahrensthema war die Frage nach der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess. In der Vergangenheit war diese Frage an den Zivilgerichten der unteren Instanzen unterschiedlich beurteilt worden. In der Vorinstanz des dem BGH vorgelegten Falles hatten das Amts-, sowie das Landgericht Magdeburg eine Verwertbarkeit der Aufnahmen als Beweismittel jeweils abgelehnt.