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Bild zu IT-Sicherheit von Windenergieanlagen

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · IT- und Onlinerecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

IT-Sicherheit von Windenergieanlagen

Unsere moderne Gesellschaft ist in hohem Maße von einer funktionierenden Energieversorgung abhängig. Fehlen Strom und Gas, kommt das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen und lebensnotwendige Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Jedoch seien einige Windkraftanlagen und Windparks nach Ansicht von Experten nicht ausreichend geschützt, wenn sie ins Visier von Hackern geraten. Es drängt sich daher zunehmend die Frage auf, inwiefern der Gesetzgeber den Betreibern von Windenergieanlagen Sicherheitspflichten auferlegt, oder ob eine defizitäre Ausgestaltung zur Achillesverse des Energiesektors wird.

Bild zu Nachrüstung für leichte Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkw

Nachrüstung für leichte Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkw

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Grund dieser Besorgnis ist mitunter der Einsatz schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge, wie etwa Fahrzeuge von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder Zustelldiensten, im Stadtverkehr. Da solche Fahrzeuge hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie in nicht unerheblichem Umfang zur Stickstoffdioxid-Belastung der Innenstädte bei. Die Bundesregierung hat im Zuge dessen, ergänzend zu dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität am 2. Oktober 2018 vorgestellt, das mit weiteren Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen effektiv zu verbessern.

Bild zu Neues zum Smart Meter Rollout

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Neues zum Smart Meter Rollout

Der flächendeckende Umbau der Zählerinfrastruktur in Deutschland ist bereits seit Längerem beschlossene Sache. Der Austausch soll durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollte die Zertifizierung vornehmen. Das BSI zertifizierte zunächst Smart Meter Gateways nach sehr hohen Sicherheitsstandards. Im sog. Smart Grid, dem intelligenten Stromnetz, spielt das Smart Metering eine große Rolle zur Erreichung der Energiewende. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Einsatz einer Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul (sog. Smart Meter Gateway), welche die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und diese für Marktakteure aufbereitet. Jedoch scheint die Einführung solcher intelligenter Module in Deutschland zu stocken. Als Folgereaktion, sah sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik daher gezwungen, die Anforderungen an die Funktionen solcher Geräte abzuschwächen, um eine geringere und rechtssichere Zertifizierungsgrundlage schaffen zu können und bat die Verbände zu Konsultation der neuen Anlage VII der BSI TR-03109-1.

Bild zu Harsche Kritik auf dem CCC-Jahreskongress (35C3) in Leipzig

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Harsche Kritik auf dem CCC-Jahreskongress (35C3) in Leipzig

Der Chaos Computer Club (CCC) traf sich vom 27. bis 30. Dezember 2018 zu seinem 35. Chaos Communication Congress (35C3) im Congess Center Leipzig. (Nicht nur) Auf diesem äußerte sich der Hackerverein offen kritisch zu Themen der Überwachung und des Datenschutzes. Im Fokus stehen Schlagworte wie die Vorratsdatenspeicherung, biometrische Erkennung oder das neue Polizeigesetz. Nicht nur für Hacker Der 35. Chaos Communication Congress lockte nach Angaben des CCC insgesamt etwa 16.000 Besucher auf das Territorium der Leipziger Messe. Mit Blick auf die Mitgliederzahl, welche nach Aussage desselben bei gut 9.000 Mitgliedern liegt, wird deutlich, dass der Jahreskongress nicht allein von und für Mitglieder bestimmt ist, sondern auch darüber hinaus Wirkung entfaltet.

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Neuerungen im Arbeitsrecht 2019

Neues Jahr, neue Regeln. Vom Mindestlohn, über die Brückenteilzeit, bis hin zum Minijob - das stetig im Wandel befindliche Arbeitsrecht unterliegt auch in Hinblick auf das Jahr 2019 wieder einigen kleineren wie größeren Änderungen. Es soll daher ein Blick auf die wichtigsten Änderungen und deren zentralen Inhalte geworfen werden. Anhebung des Mindestlohns § 9 Abs. 1 Satz 2 MiLoG sieht vor, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (§§ 1 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 1 MiLoG) über die Höhe des Mindestlohns zu beschließen hat. Dies war 2016 das erste Mal der Fall und erfolgte dementsprechend 2018 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 erneut.

Bild zu Neue Flottengrenzwerte für PKW

| Elektromobilität

Neue Flottengrenzwerte für PKW

In Bezug auf neue Flottengrenzwerte, welche Automobilhersteller einzuhalten haben, ist am 17.12.2018 seitens der EU eine Vorentscheidung gefallen. Nach harten Verhandlungen einigte man sich in der Union bis zum Jahr 2030 auf eine Senkung um 37,5 % im Vergleich zu 2021. Dies ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Zähe Verhandlungen Die Vorentscheidung bedurfte einer zähen Auseinandersetzung der Beteiligten im Voraus. Ursprünglich war im Entwurf der Kommission noch eine Senkung um 30 % zur Debatte gestellt. Diesen Prozentsatz hatte auch die deutsche Bundesregierung gestützt.

Bild zu Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Fachplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

Bild zu Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

| Luftverkehrsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden. Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen.

Bild zu Online-Händler aufgepasst: Die neue Geoblocking-Verordnung ist in Kraft getreten und fordert ein umfassendes Diskriminierungsverbot

| IT- und Onlinerecht

Online-Händler aufgepasst: Die neue Geoblocking-Verordnung ist in Kraft getreten und fordert ein umfassendes Diskriminierungsverbot

Seit dem 03.12.2018 gilt die sog. Geoblocking-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/302; i.F. GB-VO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie sieht Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassungsort des Kunden vor. Für wen gilt die neue Geoblocking-Verordnung?Erfasst ist der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen an „Kunden“. Hierunter fallen letztlich alle Endabnehmer, neben EU-ansässigen Verbrauchern auch hiesige Unternehmen (Art. 2 Nr. 13 GB-VO). Ausgenommen ist der Zugang zu audiovisuellen Dienstleistungen. Damit stehen in erster Linie die klassischen Onlineshop-Betreiber im Fokus der Verordnung.

Bild zu Nachtrag zum Newsletter vom 22.10.2018: Zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen - diesmal: OLG Hamburg u. LG Wiesbaden

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Nachtrag zum Newsletter vom 22.10.2018: Zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen - diesmal: OLG Hamburg u. LG Wiesbaden

Erneut äußern sich deutsche Gerichte zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Vorschriften neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – ein Nachtrag zu unserem Newsletter vom 22.10.2018. In unserem Newsletter vom 22.10.2018 berichteten wir über die Entscheidung des LG Bochum vom 07.08.2018 (Az. I-12 O 85/18). Dieses hatte neben den abschließenden Regelungen der Art. 77 bis 80 DSGVO keinen Platz für die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Konkurrenten für Datenschutzverstöße gesehen. Zu einer anderen Auffassung kam nun das OLG Hamburg (Urt. v. 25.10.2018, Az. 3 U 66/17); wohingegen das LG Wiesbaden (Urteil vom 5.11.2018, Az. 5 O 214/18) sich den Ausführungen aus Bochum weitestgehend anschloss.