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| Datenschutzrecht

DSGVO – Rekordstrafe für Google

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte diese Woche gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro, wie die Behörde auf ihrer Website am Montag bekannt gab. Dies stellt bisher die höchste Strafzahlung für einen Verstoß gegen die DSGVO in der EU seit dem Inkrafttreten am 25.05.2018 dar. Die Strafe erging auf Grund von Beschwerden gegen Googles Smartphone Betriebssystem Android. Bereits am 25. und 28. Mai 2018, kurz nach dem vollumfänglichen Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), gingen Beschwerden der Wiener Non-Profit-Organisation noyb und La Quadrature du Net aus Paris bei den zuständigen Behörden ein. Letztere agierte im Auftrag von 10.000 Personen aus ganz Frankreich.

Bild zu Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels ist der Ausbau regenerativer Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele und damit auch ein zentrales Werkzeug für den Natur- und Artenschutz. Dass die Revolution der Energieerzeugung vom Kohlekraftwerk zu Windrad und Solaranlage auch in der Landschaft sichtbar ist, ist eigentlich offensichtlich. Eigentlich. Aber natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Windenergie sowie Natur- und Landschaftsschutz. Wenn Projektierer eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten beantragen, unterliegen sie daher regelmäßig einem Bauverbot. Ein solches Bauverbot von Seiten der Verwaltung darf aber nicht so ausgestaltet sein, dass sämtliche Vorhaben hiervon erfasst werden. Denn ein absolutes Bauverbot verstößt gegen das „Übermaßverbot“, weil nicht von vornherein feststeht, dass alle von einem solchen Verbot erfassten Baumaßnahmen dem Charakter des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiet schlechthin widersprechen. Es muss weiter geprüft werden, ob sie nach Art, Zweckbestimmung, Gestaltung, Größe und Standort die Landschaft verändern oder in anderer Weise dem besonderen Schutzzweck einer Vorschrift zuwiderlaufen.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · IT- und Onlinerecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

IT-Sicherheit von Windenergieanlagen

Unsere moderne Gesellschaft ist in hohem Maße von einer funktionierenden Energieversorgung abhängig. Fehlen Strom und Gas, kommt das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen und lebensnotwendige Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Jedoch seien einige Windkraftanlagen und Windparks nach Ansicht von Experten nicht ausreichend geschützt, wenn sie ins Visier von Hackern geraten. Es drängt sich daher zunehmend die Frage auf, inwiefern der Gesetzgeber den Betreibern von Windenergieanlagen Sicherheitspflichten auferlegt, oder ob eine defizitäre Ausgestaltung zur Achillesverse des Energiesektors wird.

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Nachrüstung für leichte Nutzfahrzeuge und Diesel-Pkw

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Grund dieser Besorgnis ist mitunter der Einsatz schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge, wie etwa Fahrzeuge von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder Zustelldiensten, im Stadtverkehr. Da solche Fahrzeuge hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie in nicht unerheblichem Umfang zur Stickstoffdioxid-Belastung der Innenstädte bei. Die Bundesregierung hat im Zuge dessen, ergänzend zu dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität am 2. Oktober 2018 vorgestellt, das mit weiteren Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen effektiv zu verbessern.

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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Neues zum Smart Meter Rollout

Der flächendeckende Umbau der Zählerinfrastruktur in Deutschland ist bereits seit Längerem beschlossene Sache. Der Austausch soll durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollte die Zertifizierung vornehmen. Das BSI zertifizierte zunächst Smart Meter Gateways nach sehr hohen Sicherheitsstandards. Im sog. Smart Grid, dem intelligenten Stromnetz, spielt das Smart Metering eine große Rolle zur Erreichung der Energiewende. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Einsatz einer Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul (sog. Smart Meter Gateway), welche die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und diese für Marktakteure aufbereitet. Jedoch scheint die Einführung solcher intelligenter Module in Deutschland zu stocken. Als Folgereaktion, sah sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik daher gezwungen, die Anforderungen an die Funktionen solcher Geräte abzuschwächen, um eine geringere und rechtssichere Zertifizierungsgrundlage schaffen zu können und bat die Verbände zu Konsultation der neuen Anlage VII der BSI TR-03109-1.

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| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Harsche Kritik auf dem CCC-Jahreskongress (35C3) in Leipzig

Der Chaos Computer Club (CCC) traf sich vom 27. bis 30. Dezember 2018 zu seinem 35. Chaos Communication Congress (35C3) im Congess Center Leipzig. (Nicht nur) Auf diesem äußerte sich der Hackerverein offen kritisch zu Themen der Überwachung und des Datenschutzes. Im Fokus stehen Schlagworte wie die Vorratsdatenspeicherung, biometrische Erkennung oder das neue Polizeigesetz. Nicht nur für Hacker Der 35. Chaos Communication Congress lockte nach Angaben des CCC insgesamt etwa 16.000 Besucher auf das Territorium der Leipziger Messe. Mit Blick auf die Mitgliederzahl, welche nach Aussage desselben bei gut 9.000 Mitgliedern liegt, wird deutlich, dass der Jahreskongress nicht allein von und für Mitglieder bestimmt ist, sondern auch darüber hinaus Wirkung entfaltet.

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Neuerungen im Arbeitsrecht 2019

Neues Jahr, neue Regeln. Vom Mindestlohn, über die Brückenteilzeit, bis hin zum Minijob - das stetig im Wandel befindliche Arbeitsrecht unterliegt auch in Hinblick auf das Jahr 2019 wieder einigen kleineren wie größeren Änderungen. Es soll daher ein Blick auf die wichtigsten Änderungen und deren zentralen Inhalte geworfen werden. Anhebung des Mindestlohns § 9 Abs. 1 Satz 2 MiLoG sieht vor, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (§§ 1 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 1 MiLoG) über die Höhe des Mindestlohns zu beschließen hat. Dies war 2016 das erste Mal der Fall und erfolgte dementsprechend 2018 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 erneut.

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| Elektromobilität

Neue Flottengrenzwerte für PKW

In Bezug auf neue Flottengrenzwerte, welche Automobilhersteller einzuhalten haben, ist am 17.12.2018 seitens der EU eine Vorentscheidung gefallen. Nach harten Verhandlungen einigte man sich in der Union bis zum Jahr 2030 auf eine Senkung um 37,5 % im Vergleich zu 2021. Dies ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Zähe Verhandlungen Die Vorentscheidung bedurfte einer zähen Auseinandersetzung der Beteiligten im Voraus. Ursprünglich war im Entwurf der Kommission noch eine Senkung um 30 % zur Debatte gestellt. Diesen Prozentsatz hatte auch die deutsche Bundesregierung gestützt.

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| Bauordnungsrecht · Bauplanungsrecht · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Fachplanungsrecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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| Luftverkehrsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden. Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen.