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| IT- und Onlinerecht
Online-Händler aufgepasst: Die neue Geoblocking-Verordnung ist in Kraft getreten und fordert ein umfassendes Diskriminierungsverbot
Seit dem 03.12.2018 gilt die sog. Geoblocking-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/302; i.F. GB-VO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie sieht Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassungsort des Kunden vor. Für wen gilt die neue Geoblocking-Verordnung?Erfasst ist der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen an „Kunden“. Hierunter fallen letztlich alle Endabnehmer, neben EU-ansässigen Verbrauchern auch hiesige Unternehmen (Art. 2 Nr. 13 GB-VO). Ausgenommen ist der Zugang zu audiovisuellen Dienstleistungen. Damit stehen in erster Linie die klassischen Onlineshop-Betreiber im Fokus der Verordnung.