
| Verwaltungsrecht
Der Datensammelwut des Staates ein Ende gesetzt! - Statistische Landesämter erheben Unternehmensdaten gesetzeswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.03.2017 entschieden, dass die derzeitige behördliche Praxis bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik rechtswidrig ist (BVerwG 8 C 9.16). Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die stattgebende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 03.03.2016 (OVG Bautzen 3 A 547/13), über die wir mit unserem Newsletter vom 04.03.2016 informierten, bestätigt. Damit steht fest, dass die gegenwärtige Verwaltungspraxis der Statistischen Landesämter bei der Heranziehung von Unternehmen zur Auskunft für die Dienstleistungsstatistik aus folgenden Gründen rechtswidrig ist: Die Dienstleistungsstatistik gibt Auskunft über die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich.