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Bild zu Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

Bild zu Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen EEG 2014 zurück – Höchstbemessungsleistung und Landschaftspflegebonus verfassungsgemäß

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Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen EEG 2014 zurück – Höchstbemessungsleistung und Landschaftspflegebonus verfassungsgemäß

Jeweils mit Beschluss vom 20.12.2016 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden dreier Biogasanlagenbetreiber zurück. Diese richteten sich gegen die mit der EEG-Novelle 2014 für Biomassebestandsanlagen eingeführte Begrenzung der förderfähigen Strommengen auf die Höchstbemessungsleistung von 95 Prozent und die für bereits unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen Anlagen nunmehr geltende Beschränkung der zulässigen Substrate, für die der Landschaftspflegebonus gewährt wird. Hintergrund: Mit dem EEG 2014 wurde auch für ältere Anlagen die mit dem EEG 2012 erstmals eingeführte Definition des Landschaftspflegematerials für verbindlich erklärt, die deutlich enger war als die bisherige Auslegung des Begriffs im EEG 2009. Damit wollte der Gesetzgeber einer unter dem Begriff „Landschaftspflegemais“ bekannt gewordenen Fehlentwicklung entgegen wirken.

Bild zu Anlagenbetreiber können aufatmen – Doppelförderungsverbot rückwirkend entschärft

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Anlagenbetreiber können aufatmen – Doppelförderungsverbot rückwirkend entschärft

Mit Inkrafttreten des Strommarkgesetzes zum 30.07.2016 wurde das Verhältnis von Stromsteuerbefreiung und EEG-Förderung neu geregelt (wir berichteten mit Newsletter vom 10.08.2016). Der im Zuge dessen neu in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2014) aufgenommene § 19 Abs. 1a regelt das sog. Doppelbegünstigungsverbot. Dieses sieht im Sinne eines Wahlrechtes vor, dass der Anlagenbetreiber entweder die Steuerbegünstigung § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Stromsteuergesetz oder die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen kann. Eine kumulative Inanspruchnahme beider ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich, wobei die Regelung rückwirkend seit 01.01.2016 gilt. Dies hat in der Praxis nicht nur aufgrund der rückwirkenden Anwendung, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die Stromsteuerbefreiung nicht aktiv in Anspruch genommen werden kann, sondern von Gesetzes wegen „zwangsgewährt“ wird, erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich gebracht.

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KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

Bild zu Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

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Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Am 22.09.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die u.a. Revision des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem DWD und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Rechtmäßigkeit zweier Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von mehreren Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10-11 km zu einem vom DWD betriebenen Wetterradar. Der DWD machte im Wesentlichen geltend, dass durch diese Nähe und die Ausmaße der geplanten Windenergieanlagen, das ohnehin schon vorbelastete Wetterradar gestört werde und diese Störung einer Genehmigung entgegenstehe. Dabei sei nur der DWD in der Lage, die entsprechenden Wertungen, wann eine Störung zu erwarten sei und ob sie deren Gewichtigkeit gegen die Interessen der Windenergienutzung durchsetzten, kompetent vorzunehmen. Ihm stünde insoweit ein – selbst durch Gerichte nicht vollständig überprüfbarer – Beurteilungsspielraum zu.

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Letzte PV-Ausschreibungsrunde nach FFAV

Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse für den Gebotstermin 01.12.2016 bekannt  Vergangene Woche gab die Bundesnetzagentur die vorläufigen Ergebnisse der Ausschreibung für den Gebotstermin 01.12.2016 auf ihrer Internetseite bekannt.  Von den 76 abgegebenen Geboten erhielten 27 Gebote in einem Gesamtumfang von 162,554 MW einen Zuschlag. Lediglich fünf Gebote mussten wegen Mängeln ausgeschlossen werden. Damit erreicht die Ausschlussquote mit rund 6,5 Prozent ihren niedrigsten Stand seit Beginn der Ausschreibungen.

Bild zu Ein Entwurf, der nicht zur Technik passt

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Ein Entwurf, der nicht zur Technik passt

Berlin (energate) - Die Bundesregierung zwingt der Branche beim neuen KWK-Gesetz Ausschreibungen auf - wie bei Wind und Solar. Dabei übersieht sie etwas Wesentliches, beklagt Anwalt Martin Maslaton von der gleichnamigen Leipziger Energierechtskanzlei im Gastkommentar: KWK-Anlagen produzieren nicht in erster Linie Strom, sondern Wärme. Für die Herausforderung, das sinnvoll zu regeln, habe die Regierung bisher keine Lösung. "Die Bundesregierung will schon vor der Heizsaison 2017/18 mit den ersten Auktionen für KWK-Anlagen starten. Das ist ambitioniert: Bisher gibt es nur den Entwurf eines KWK-Änderungsgesetzes und die Kritik des Bundesrates daran. Der Entwurf bestimmt, dass Anlagen zwischen 1 und 50 MW nur noch gefördert werden, wenn sie sich in einer Ausschreibung durchsetzen.

Bild zu Erste Ergebnisse der grenzüberschreitenden Ausschreibung mit Dänemark

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Erste Ergebnisse der grenzüberschreitenden Ausschreibung mit Dänemark

Am 23.11.2016 um 24:00 Uhr lief die Frist zur Abgabe von Geboten für die seitens Deutschlands durchgeführte grenzüberschreitende Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Ausgeschrieben war eines installierte Leistung von 50 Megawatt bei einem maximal zulässigen Gebotswert in Höhe von 11,09 Cent/Kilowatt. Am Ausschreibungsverfahren beteiligen konnten sich all jene, die beabsichtigen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Standort in Deutschland oder Dänemark zu errichten.

Bild zu Bundesregierung hält an Gesetzesentwurf zum KWKG-Änderungsgesetz fest: Handlungsbedarf für Investoren – jetzt Anlagen verbindlich bestellen!

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Bundesregierung hält an Gesetzesentwurf zum KWKG-Änderungsgesetz fest: Handlungsbedarf für Investoren – jetzt Anlagen verbindlich bestellen!

Ab 2017 soll die Förderung für KWK-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden. Der Gesetzesentwurf zur entsprechenden Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG 2016) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat u.a. die Heraufsetzung der Ausschreibungspflicht von der vorgesehenen 1 MW-Grenze auf 2 MW, die Verdopplung des jährlichen Ausschreibungsvolumens sowie die Verlängerung der Übergangsfrist für neue Anlagen gefordert (wir berichteten mit Newsletter vom 22.11.2016). Diese Forderungen fanden bei der Bundesregierung jedoch keinen Anklang. Im Rahmen ihrer nunmehr veröffentlichten Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrats nahezu vollumfänglich ab.

Bild zu Zubaubegrenzung für Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands

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Zubaubegrenzung für Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands

Verordnungsentwurf für Netzausbaugebiet liegt vor Der nur langsam voranschreitende Netzausbau als Hemmnis der Energiewende ist ein bekanntes Problem. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten muss zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 belief sich die Ausfallarbeit aus Erneuerbaren Energien auf 2.687 Gigawattstunden, wovon ca. 85 % auf Windenergie an Land entfielen (vorläufige Zahlen der Bundesnetzagentur). Daher hat der Gesetzgeber sich mit dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) unter anderem zum Ziel gesetzt, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst netzverträglich zu gestalten.