Tracking pixel News zu Bauordnungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Bauordnungsrecht

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Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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Gute Nachrichten für Ladesäulenbetreiber

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied über einen Eilantrag gegen die Errichtung von Ladepunkten. Zentrale Frage war dabei deren Einordnung als Zubehör im straßenrechtlichen Sinne. ÜberblickIn einem Wohngebiet sollten zwei Ladepunkte mit vier dazugehörigen Parkplätzen errichtet werden. Ein Wohnungseigentümer (Antragsteller) erachtete dies für unzulässig und versuchte, dem Vorhaben mit einem Gesuch nach einsteiligem Rechtsschutz (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO) entgegenzutreten. Das mit der Sache befasste VG München (Beschl. v. 02.05.2018, Az. M 2 E 18.2021) lehnte den Antrag jedoch ob, wogegen der Antragsteller Beschwerde beim BayVGH (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071) einlegte. Auch dieser gab dem Antrag nicht statt.

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Jetzt kümmern! – Perspektiven für den Weiterbetrieb nach 2020 ausloten

Ende 2020 läuft die EEG-Vergütung für Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme vor 2000 aus. Statistischen Erhebungen und Studien zufolge betrifft das Windenergieanlagen mit einem Umfang von insgesamt ca. 3.800 bis 4.000 MW. Bis zum Jahr 2025 fallen Expertenschätzungen zufolge jährlich durchschnittlich etwa weitere 2.300 bis 2.400 MW aus der EEG-Vergütung.  Doch nur weil die technische Entwurfslebensdauer erreicht ist und die EEG-Vergütungsdauer endet, muss dies nicht zwangsläufig die Stilllegung der Anlage bedeuten. Insbesondere bei Anlagen an windgünstigen Standorten, die „noch gut in Schuss“ sind, kann sich der Weiterbetrieb – nicht nur für den Klimaschutz und die Energiewende, sondern auch den Betreiber – rechnen. Anlagenbetreiber sollten sich jedoch bereits jetzt kümmern und die erforderlichen Maßnahmen für den Weiterbetrieb vorbereiten.

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Nachholung einer UVP nach Genehmigungserteilung - möglich oder nicht?

Ein Großteil der Prozesse von Nachbarn und Naturschutzverbänden gegen Windenergieprojekte wird mit Verstößen gegen das UVPG begründet und tatsächlich führen zumeist Verstöße wie einer mangelhaften UVP-Vorprüfung oder das Fehlen einer erforderlichen „großen“ UVP jedenfalls zum vorläufigen Verlust des Baurechts. Daher sind die Möglichkeiten einer Heilung oder Nachholung gerade einer UVP vor Genehmigungsinhaber von besonderer praktischer Relevanz. Die Rechtsprechung hat sich gerade 2017 verstärkt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Bisher war mindestens umstritten, ob eine „große“ UVP auch noch nach Genehmigungserteilung nachgeholt werden kann.

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„Isolierte“ Darstellung von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ohne gesamträumliches Planungskonzept

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Normenkontrollurteil zu den Angriffsmöglichkeiten gegen eine isolierte Darstellung von Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB geäußert. Haben Gemeinden eine Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Flächen für die Windenergie auf Grundlage eines gesamträumlichen, schlüssigen Planungskonzeptes dargestellt, gibt ihnen § 249 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Nachgang zu dieser Planung „isoliert“, also ohne erneutes gesamträumliches Planungskonzept zusätzliche Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan darzustellen.

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Mieterstromgesetz passiert Bundestag – Außerdem weitere Korrekturen am EEG 2017

Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag am 29.06.2017 das sog. Mieterstromgesetz (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 03.05.2017) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das parlamentarische Verfahren hat im Vergleich zum zuletzt vorliegenden Entwurf kaum noch Änderungen gebracht. Hervorzuheben ist lediglich, dass eine Lieferung von Mieterstrom aus einer auf dem Wohngebäude angebrachten PV-Anlage künftig auch in andere Wohngebäude oder sonstige Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang (z.B. Hinterhäuser, Schuppen) zulässig und förderfähig ist. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt neu installierte Mieterstromkonzepte fördern.

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Kostentragung der Behörde bei Untätigkeitsklage

Bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), ist die beantragende Partei nicht selten den Verzögerungen und Fristversäumnissen der Behörde ausgeliefert. Auf das Versäumen von gesetzlich geregelten Fristen von Seiten der Behörde kann mit einer Untätigkeitsklage durch die andere Partei reagiert werden. Bei diesen Klageverfahren ist es häufig so, dass die Behörde ihrer Bescheidspflicht nachkommt, bevor über die Klage vom Gericht entschieden wird. Dies führt dazu, dass das Klageverfahren nach § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO eingestellt wird, da sich die Hauptsache im Verfahren erledigt hat. Problematisch wird dann die Kostenverteilung, konkret wer die bis dahin beim Gericht entstandenen Kosten tragen muss. Mit dieser Problematik hat sich ganz aktuell das Verwaltungsgerichts Potsdam mit Beschluss vom 22.05.2017 (VG 4 K 3840/16) befasst. Das Gericht hat die Kosten nach § 161 Abs. 3 VwGO der Behörde auferlegt. Nach § 161 Abs. 3 VwGO werden die Kosten stets der beklagten Behörde auferlegt, wenn der Kläger vor der Klagerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte.

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Europarechtswidrigkeit von Planerhaltungsvorschriften?

Das Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Planerhaltungsvorschrift des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB mit Art. 11 der UVP-Richtlinie (2011/92/EU) geäußert und legt diese Frage nun dem EuGH vor. Hintergrund ist ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan einer Gemeinde, diese hatte – wie so viele Gemeinden – die Bekanntmachung des Planes zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht ordnungsgemäß gefasst. Nach neuerer Bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung müssen der Gemeinde vorliegende umweltbezogene Informationen zumindest schlagwortartig aufgelistet werden, was nicht geschehen war. Dieser Verfahrensfehler hätte indessen innerhalb einer Jahresfrist gerügt werden müssen, was nicht erfolgt war, sodass der Fehler nach aktueller Rechtslage, konkret gem. § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB verfristet und somit unbeachtlich geworden ist.