Tracking pixel News zu Elektromobilität · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Elektromobilität

Bild zu Gute Nachrichten für Ladesäulenbetreiber

Gute Nachrichten für Ladesäulenbetreiber

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied über einen Eilantrag gegen die Errichtung von Ladepunkten. Zentrale Frage war dabei deren Einordnung als Zubehör im straßenrechtlichen Sinne. ÜberblickIn einem Wohngebiet sollten zwei Ladepunkte mit vier dazugehörigen Parkplätzen errichtet werden. Ein Wohnungseigentümer (Antragsteller) erachtete dies für unzulässig und versuchte, dem Vorhaben mit einem Gesuch nach einsteiligem Rechtsschutz (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO) entgegenzutreten. Das mit der Sache befasste VG München (Beschl. v. 02.05.2018, Az. M 2 E 18.2021) lehnte den Antrag jedoch ob, wogegen der Antragsteller Beschwerde beim BayVGH (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071) einlegte. Auch dieser gab dem Antrag nicht statt.

Bild zu Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit

Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit

Eichrechtskonformität war von Beginn an nicht die große Stärke der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Seit dem vergangenen Jahr widmen sich die Eichämter verstärkt diesem Problem. In der Landeshauptstadt herrschte aus diesem Grund vor einigen Ladesäulen eines Anbieters sogar gähnende Leere, als ein Netzanschluss aus rechtlichen Gründen verwehrt blieb. Das Eichamt Berlin hatte die erforderliche Konformitätsbewertung schlichtweg abgelehnt. Wenngleich nicht in jedem Bundesland seitens der Eichämter mit derselben Härte agiert wird, so bleibt doch ein generelles rechtliches Problem im Verhältnis zwischen Ladesäulen und dem Mess- und Eichgesetz.

Bild zu FDP als Bremse der Energiewende

FDP als Bremse der Energiewende

Warum sich der Naumann-Stipendiat Martin Maslaton über den Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen ärgert, und was er dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner deshalb gerne einmal mitteilen würde. Ein Standpunkt als Offener Brief. Lieber Christian Lindner, wir haben uns rund um die Naumann-Stiftung leider nie persönlich kennen gelernt. Die Stiftung der FDP hat mich nicht nur mit einem Promotionsstipendium unterstützt. Sie stand in meinen Augen auch für eine Partei, in der das Wort Freiheit auch freies Denken meinte: Intelligent und unvoreingenommen; mutig auf der Seite der ... zum Beitrag auf: ...

Bild zu Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Zur Verstärkung des Teams unserer wirtschafts- und zivilrechtlichen Abteilung suchen wir ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt an unserem Standort in Leipzig. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln beschäftigt derzeit 13 Rechtsanwälte und einen entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten im Bereich des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien (öffentlich-rechtliche, energie- und zivilrechtliche Projektbegleitung). Daneben sind wir u.a. in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig.

Bild zu Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

Bundesrat stellt wichtige Weichen für eMobilität

Der Bundesrat hat in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung (LSV) am 12.5.2017 einer wegweisenden Änderung der LSV zugestimmt, mit der wesentliche Grundsatzentscheidungen für die eMobilität getroffen werden. Hauptsächlich geht es dabei um das punktuelle Laden: Um Elektrofahrzeugen dieselben Möglichkeiten zum „Auftanken“ zu bieten, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor haben, wurde entschieden, dass Betreiber von Ladepunkten diese auch für das sogenannte punktuelle Aufladen öffnen müssen. Dabei geht es letztlich darum, Besitzern von Elektromobilen das Aufladen an Säulen und Stationen auch dann zu ermöglichen, wenn sie mit dem Betreiber der Ladesäule keinen (langfristigen) Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

Bild zu Ladeinfrastruktur: BMWi legt Bundesrat „Ladesäulenverordnung II“ vor

Ladeinfrastruktur: BMWi legt Bundesrat „Ladesäulenverordnung II“ vor

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die lang erwartete Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile („LSV II“) vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Form der Authentifizierung an öffentlich zugänglichen Ladepunkten zu schaffen. Kernpunkt der Änderung ist die Umsetzung des Art. 4 Abs. 9 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte das punktuelle Aufladen von Elektromobilen vorsieht, ohne dass ein auf Dauer angelegter Stromliefervertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen geschlossen werden muss.

Bild zu Reform des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

Reform des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

„Was lange währt, wird endlich gut“, lautet ein bekanntes Zitat, das dem römischen Dichter Ovid zugeschrieben wird. Am 15.02.2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf, den das Bundesministerium der Finanzen den Verbänden mit Schreiben vom 26.04.2016 vorgelegt hat (wir informierten darüber mit unserem Newsletter vom 13.05.2016), wesentliche Änderungen, die auf die massive Kritik an diesem Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr zurückzuführen sind. Hervorzuheben ist insofern zunächst, dass das stark umstrittene beihilferechtliche Kumulierungsverbot, das vor allem nachteilige Auswirkungen für Betreiber von KWK-Anlagen gehabt hätte, in dem nunmehr vorliegenden Kabinettsentwurf vom 15.02.2017 nicht mehr enthalten ist.

Bild zu 300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur startet

300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur startet

Ab 1. März 2017 können Förderanträge gestellt werden Nachdem die EU-Kommission das „Bundesprogramm Ladeinfrastrktur“ des BMVi am 15.02.2017 genehmigte, können private Investoren, Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2017 um 12:00 Uhr Förderanträge für die Errichtung von Ladeinfrastruktur stellen. Erklärtes Ziel der Fördermaßnahme ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Lädesäulen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Um die Förderung zu erhalten, sind insbesondere die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie sowie die Steckerstandards gem. § 3 der Ladesäulenverordnung einzuhalten.

Bild zu Elektromobilität: Bundesregierung beschließt Förderung in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro für den Ausbau der Infrastruktur

Elektromobilität: Bundesregierung beschließt Förderung in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro für den Ausbau der Infrastruktur

„Nationaler Strategierahmen“ des BMVI vom Kabinett abgesegnet Das Bundeskabinett hat den Nationalen Strategierahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt. Erklärtes Ziel des Bundesministers für Verkehr, Dobrindt, ist der Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur. Dabei soll nicht nur die Elektromobilität gefördert werden, sondern auch die weiteren alternativen Antriebe Brennstoffzelle und Erdgas.

Bild zu Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

Elektromobilität: Ab 2019 Errichtung einer Ladesäule bei Hausbau und Sanierung verpflichtend?

EU-Richtlinienentwurf sorgt für Aufregung Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des „Guardian“ steht eine EU-Richtlinie in den Startlöchern, wonach jedes neu errichtete oder grundsanierte Gebäude ab 2019 verpflichtend mit einer Ladestation ausgestattet sein soll. Die Richtlinie soll noch vor Ablauf dieses Jahres veröffentlich werden. Ziel soll es sein, eine Ladeinfrastruktur, wie sie bereits in Norwegen und den Niederlanden existiert bzw. geplant ist, europaweit zu forcieren (beide Länder planen einen Ausstieg konventioneller Kraftfahrzeuge bis zum Jahre 2025) und damit einen entsprechenden „Elektrofahrzeug-Boom“ auszulösen.