300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur startet
« NewsübersichtAb 1. März 2017 können Förderanträge gestellt werden
Nachdem die EU-Kommission das „Bundesprogramm Ladeinfrastrktur“ des BMVi am 15.02.2017 genehmigte, können private Investoren, Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2017 um 12:00 Uhr Förderanträge für die Errichtung von Ladeinfrastruktur stellen. Erklärtes Ziel der Fördermaßnahme ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Lädesäulen.
Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Um die Förderung zu erhalten, sind insbesondere die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie sowie die Steckerstandards gem. § 3 der Ladesäulenverordnung einzuhalten. Ferner muss der Zugang zur Ladesäule grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche für die Öffentlichkeit ermöglicht werden. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen.
Da die Fördermittel im Rahmen des ersten Förderaufrufs nach dem Windhundprinzip vergeben werden, sollten Interessierte ihre Anträge so früh wie möglich bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einzureichen; die nötigen Formulare sowie weitere hilfreiche Informationen erhalten Interessierte hier.
Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwalt Matthias Klinkau,
E-Mail: klinkau@maslaton.de,
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de