Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber. Unbürokratisches Entgegenkommen Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht, erfolgt aber vorläufig nicht.