Tracking pixel News zu Kommunalrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Kommunalrecht

Bild zu Urteile - Energiewirtschaft

Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.

Bild zu Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für „Altanschließer“

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für „Altanschließer“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 15.04.2015 zugunsten eines kommunalen Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, indem es die Revision einiger Eigentümer bebauter Grundstücke über die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden über Anschlussbeiträge zur Abwasserentsorgung zurückwies. Die grundlegende Problematik dieses Falles besteht darin, dass fraglich ist, wie lange die Behörde gegenüber Grundstückseigentümern, welche bereits zu DDR-Zeiten oder erst nach Wiedervereinigung an die Kanalisation angeschlossen wurden, Abgaben zum Vorteilsausgleich festsetzen kann. Hintergrund ist dabei unter anderem, dass die nach Wiedervereinigung beschlossenen Beitragssatzungen oftmals an durchgreifenden Rechtsfehlern litten und dadurch keine Grundlage für die Festsetzung von Beiträgen bestand.