Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

Bild zu Auskunftsansprüche gegen die DFS durchsetzen? Das BVerwG hilft!

Auskunftsansprüche gegen die DFS durchsetzen? Das BVerwG hilft!

Bereits Ende Mai diesen Jahres erging ein zunächst in seiner Relevanz scheinbar untergeordneter Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum richtigen Rechtsweg bezüglich Informationsansprüchen (Beschl. v. 26.05.2020, Az. 10 B 1/20). Für die Projektierung von Windenergieanlagen wird er jedoch, insbesondere gegenüber der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) hoffentlich praktische Erleichterung bringen. Ausgang des Rechtsstreits war die teure Sanierung des Schauspielhauses Hamburg, das durch die Neue Schauspielhaus GmbH betrieben wird, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Hamburg ist. Eine Privatperson begehrte Einsicht in Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), das landesspezifische Informationsfreiheitsgesetz. Gestritten wurde darum, ob überhaupt der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet sei, da es sich beim Schauspielhaus ja ausweislich des Zusatzes „GmbH“ um eine juristische Person des Privatrechts handelte. Der Verwaltungsrechtsweg ist öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vorbehalten. Er ist nur eröffnet, wenn sich der Streit um Normen dreht, die gerade Träger öffentlicher Aufgaben als solche mit besonderen Befugnissen oder Pflichten belegt.

Bild zu Drohendes Konfliktpotenzial beim Schallschutz: Geplante Änderung der DIN 45680

Drohendes Konfliktpotenzial beim Schallschutz: Geplante Änderung der DIN 45680

Der Schallschutz bereitet den Betreibern von Windenergieanlagen schon jetzt regelmäßig Probleme. Bei der Realisierung sind sie an den Grundsatz gebunden, nach dem neuesten Stand der Technik zu projektieren. Insbesondere in Bezug auf Immissionsschutzrecht macht dies eine Orientierung an den fachlichen Vorgaben der TA-Lärm erforderlich. Damit die Schallgutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zumindest größtenteils nach festen Standards erstellt werden, verweist die TA-Lärm auf diverse DIN-Normen. Die DIN 45680:1997-03 hält aktuell bezüglich der Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräusche den Stand der Technik fest. Nun ist jedoch eine Änderung der DIN geplant, die – nach erster Durchsicht – Konfliktpotential mit Windenergieanlage hervorrufen könnte. Es soll zukünftig beispielsweise auf die Vorerhebung und die Berücksichtigung einer Hörschwelle verzichtet werden. In diesem Rahmen soll die Basisgröße summarisch durch Zuschläge für spektrale Auffälligkeiten und zeitliche Auffälligkeiten ergänzt werden (siehe hierzu Anhang C des Änderungsentwurfs). Durch diese Änderungen wird das Konfliktpotenzial für WEA deutlich erhöht und schon jetzt betrachten Akustiker und Physiker diese Änderungen kritisch.

Bild zu VGH München zum Anwendungsvorrang der bayerischen Vorgaben zum Artenschutz

VGH München zum Anwendungsvorrang der bayerischen Vorgaben zum Artenschutz

Mit Urteil vom 17.07.2020 (Az.: 15 N 19.1377) hat der VGH München einem Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Planung von drei Windenergieanlagen stattgegeben, der nach Ansicht des Gerichts an Mängeln hinsichtlich der Methodik der Ermittlung, Prüfung und Bewertung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG leidet. Das Gericht hat dabei dezidiert, gar schematisch, die Vorgaben zum Artenschutz des Landes Bayern abgearbeitet und keinerlei Abweichungen zugelassen. Sachverhalt Der streitgegenständliche vorhabenbezogene Bebauungsplan soll der Vorbereitung eines Windparks für drei Windenergieanlagen dienen. Im Rahmen der Bauleitplanung der zuständigen Gemeinde wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der auf die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen zugeschnitten ist, indem er konkrete Festsetzungen zu den Standorten und Höhen der einzelnen geplanten Anlagen regelt. Die Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgte am 19.07.2018. Gegen diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan stellte der Umweltverband am 18.07.2019 einen Normenkontrollantrag und machte darin die Unwirksamkeit des Plans wegen nicht ordnungsgemäß durchgeführter artenschutzrechtlicher Prüfung geltend.

Bild zu Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Online-Seminar am 05.10.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Thüringen

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Schutzbereichsanordnung – Unsinn bleibt Unsinn

Schutzbereichsanordnung – Unsinn bleibt Unsinn

„Dummes Zeug ist dummes Zeug“ – hätte Helmut Schmidt zu der Verkleinerung der unverhältnismäßigen Schutzbereichsanordnung gesagt. Jedoch wird zunehmend der Eindruck erweckt, dass die Windenergiebranche insbesondere bei Einwendungen von Bundeswehr und Luftverkehr immer wieder nachweisen muss, dass die Erde keine Scheibe ist. Wie bereits berichtet setzt sich das Verwaltungsgericht Koblenz aktuell mit mehreren Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung erlassene Schutzbereichsanordnung in der Umgebung von Idar-Oberstein auseinander. Mit Anordnung vom 01.02.2019 ordnete das Bundesministerium der Verteidigung ein Gebiet in der Verbandsgemeinde Herrstein, in der Gemeinde Idar-Oberstein, in der Verbandsgemeinde Baumholder und in der Verbandsgemeinde Birkenfeld, sämtlich in Rheinland-Pfalz gelegen, gemäß §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentümern für die militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) einen Schutzbereich von 8.000 m für die Verteidigungsanlage Idar-Oberstein LINK 16.  Nun lenkte die Bundeswehr jedoch zumindest teilweise ein und verkleinerte diesen auf 1.000 m.

Bild zu Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Online-Seminar am 08.09.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis | Schleswig-Holstein

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich.

Bild zu Drohnen und Recht Teil II: Diese Strafen drohen bei Rechtsverletzungen

Drohnen und Recht Teil II: Diese Strafen drohen bei Rechtsverletzungen

Im ersten Teil unserer Blogserie „Drohnen & Recht“ hat Gastautor Prof. Dr. Martin Maslaton die gesetzlichen Regeln zur kommerziellen Nutzung von Drohnen in Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union beleuchtet. Im zweiten Teil geht der auf Luftverkehrsrecht und Drohnen spezialisierte Jurist auf die betroffenen Rechte ein und macht deutlich mit welchen Strafen in Deutschland gerechnet werden muss, wenn man sie verletzt. Lesen Sie unseren zweiten Teil: Drohnen und Recht Teil II: Diese Strafen drohen bei Rechtsverletzungen

Bild zu Die Rückbauwelle in geordnete Bahnen lenken – Neuer Branchenstandard für Rückbau und Recycling: DIN SPEC 4866

Die Rückbauwelle in geordnete Bahnen lenken – Neuer Branchenstandard für Rückbau und Recycling: DIN SPEC 4866

Ab dem Jahr 2021 ist eine Rückbauwelle in der gesamten deutschen Windenergiebranche zu erwarten. Grund hierfür ist zum einen das Ende der erwarteten Lebensdauer diverser Altanlagen, und zum anderen das Ende der EEG-Förderung tausender Windenergieanlagen. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich die Rückbauverpflichtung für die Betreiber von nach dem 20.07.2004 genehmigten WEA primär aus § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB. Teilweise – vor allem für ältere WEA – beruht sie aber auch auf Sonderregelungen der, auf entsprechenden Regelungen in Bebauungsplänen/Flächennutzungsplänen oder auf vertraglichen Abreden eines städtebaulichen Vertrages oder Nutzungsvertrages. Bisher standen die Betreiber und auch die zuständigen Behörden dieser Rückbauwelle insbesondere verunsichert gegenüber, weil es weder einen Standard oder eine Norm für die richtige Demontage und das Recycling von Windenergieanlagen gab.

Bild zu Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Handbuch des Rechts der Photovoltaik | Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

Von 2007 bis heute sind bald dreizehn Jahre vergangen. Die erste und letztlich auch die zweite Auflage des „Handbuchs des Rechts der Photovoltaik“ resultierten aus den Projektierungsentwicklungen von Photovoltaik(PV)-Freiflächen und Dachanlagen sowie aus der schon damals (bereits nach einer! Novelle) komplexen öffentlichen rechtlichen und EEG-seitigen regulativen Materie. Die technischen Entwicklungen der PV-Stromerzeugung und ihr technisches Umfeld sind bis heute als atemberaubend zu bezeichnen. Sie führten zu einer extremen betriebswirtschaftlichen Attraktivität des PV-Stroms. „PV - Gamechanger der Energiewende“ („Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?“, Martin Maslaton, VAE, ISBN 978-3-941780-19-4) ist deshalb zu einem geflügelten Wort geworden. Dieser gesamte Hintergrund und die immer noch den Verlag erreichenden Nachfragen, führen zur Neuauflage des Handbuchs.  Buchvorbestellung per E-Mail 

Bild zu Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Webinar-VERANSTALTUNG 18.08.2020: Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien (EE) für die Praxis

Windenergie, Biogas/-masse, Photovoltaik (PV), energetische Vorhaben für alle EE-Branchenteilnehmer von der Planung über die Realisierung bis hin zur Vergütung. Erneuerbare Energien werden zumeist isoliert betrachtet, finanziert und projektiert. „Wenn wir mit den Windleuten an einem Tisch sitzen, klappt es einfach nicht!“(PV CEO) „Die KWK’ler und Biogasunternehmer und wir haben keinen Draht zueinander.“(Projektleiter Windpark). Warum? Letztlich leidet die gesamte EE-Branche an einem fehlenden oder vielleicht auch nur bislang nicht dargestellten systematischen und strukturellen Überblick über das Recht der EE. Während „das Recht der EE als rechtliche Disziplin“ anerkannt ist, fehlt ein praxis- und projektbezogener Überblick über die jeweiligen rechtlichen und damit zugleich betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das für EE-Firmen zukunftsweisende Erfordernis und positive Geschäftsmodell baukastengleich für institutionelle Anleger alle Arten der Erzeugung von EE anzubieten ist dann eben wegen des Fehlens solcher struktureller und zugleich projektbezogener Gesamtlösungen oft (scheinbar) unmöglich. Gerade die Tatsache energetisch begründeter Gesamtkonzepte zwischen fluktuierender Erzeugung (Wind/PV) einerseits und kontinuierlich abrufbarer Energie (Biogas, KWK) andererseits, letztere bzw. deren Kombination als Voraussetzung für Power to Gas Projekte machen es unabdingbar erforderlich, die rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen genau zu erkennen. Diese Problematik soll mit diesem Webinar „Das komplette Recht der Erneuerbaren Energien“ in Zusammenarbeit mit dem LEE Mecklenburg-Vorpommern angegangen werden. Dieses Veranstaltungsformat beginnt in Mecklenburg-Vorpommern und wird in anderen Bundesländern fortgesetzt.