Tracking pixel News zu Verwaltungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Verwaltungsrecht

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Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

1. Das Urteil Mit einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 (Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) entschieden, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart (Urteil vom 26. Juli 2017 –13 K 5412/15) und Düsseldorf (Urteil vom 13. September 2016 –3 K 7695/15) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der beiden Städte, in denen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als zulässig erachtet wurden, nicht zu beanstanden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die gegen diese Urteile eingelegten Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.

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Windenergie und Polygone – Entscheidung des VG Neustadt aufgehoben

Das OVG Koblenz hat mit Beschluss vom 27.02.2018 die wegweisende Eilentscheidung des VG Neustadt vom Dezember 2017 wieder aufgehoben. Die Bundeswehr behauptete die Beeinträchtigung bzw. „Störung“ ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Dem Verwaltungsgericht Neustadt genügte Vortrag der Bundeswehr in erster Instanz nicht: Deren Vortrag, die drei Windenergieanlagen führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht. Das Verwaltungsgericht hatte daher dem Antrag des Windparkbetreibers stattgegeben und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet.

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Diesel-Fahrverbote

Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Dienstag (Urteil vom 27.02.2018, Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung von Luftreinhalteplänen überwiegend zurückgewiesen. Das bedeutet: Fahrverbote für Dieselautos sind möglich. Kommunen haben die Freiheit, über Fahrverbote zu entscheiden.

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Neu: Präklusion bei Raumordnungsplänen

Neben den im letzten Jahr in Kraft getretenen und sehr weitreichenden Novellen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) droht die ebenfalls noch im lezten Jahr, am 29.11.2017, in Kraft getretene Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) etwas verloren zu gehen. Dabei findet sich im neuen § 9 des ROG eine kleine, aber sehr entscheidende Änderung. Nämlich eine materielle Präklusionsvorschrift, wie man sie bisher aus dem BauGB oder aus dem UmwRG kannte: wer nicht fristgerecht Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebt, ist im weiteren Rechtsmittelverfahren mit allen Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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Neues zum Beschäftigtendatenschutz - Neues Jahr, neue Herausforderungen

Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen des Datenschutzes. Doch schon vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.5.2018 kommen auf die Unternehmen und ihre Mitarbeiter neue Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes zu: Ein neues Gesetz soll für mehr Transparenz und Gleichberechtigung in Entgeltfragen sorgen, das Bundesarbeitsgericht rechtfertigt die Überwachung von Mitarbeitern zur Aufdeckung schwerwiegender Pflichtverletzungen, während die heimliche Tonaufnahme eines Personalgesprächs eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie Neues zum Beschäftigtendatenschutz wissen müssen.

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Windenergie in NRW – Neues Maßnahmepaket der Landesregierung

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Maßnahmenpaket zur „Belebung der Wirtschaft“ beschlossen, welches unter anderem auch eine für die Windenergie massive Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) vorsieht. So ist angedacht, "die Möglichkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald sowie die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in Regionalplänen aufzuheben". Bisher war die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern durch den LEP grundsätzlich ausdrücklich ermöglicht worden, jetzt also soll wohl die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald erheblich erschwert werden.

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Nachholung einer UVP nach Genehmigungserteilung - möglich oder nicht?

Ein Großteil der Prozesse von Nachbarn und Naturschutzverbänden gegen Windenergieprojekte wird mit Verstößen gegen das UVPG begründet und tatsächlich führen zumeist Verstöße wie einer mangelhaften UVP-Vorprüfung oder das Fehlen einer erforderlichen „großen“ UVP jedenfalls zum vorläufigen Verlust des Baurechts. Daher sind die Möglichkeiten einer Heilung oder Nachholung gerade einer UVP vor Genehmigungsinhaber von besonderer praktischer Relevanz. Die Rechtsprechung hat sich gerade 2017 verstärkt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Bisher war mindestens umstritten, ob eine „große“ UVP auch noch nach Genehmigungserteilung nachgeholt werden kann.

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Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

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Einführung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern

Die Überarbeitung der von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstellten Hinweise wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) und der Amtschefkonferenz (AMK) am 15.- 17. November 2017 ohne Änderung zur Kenntnis genommen. Dies führt nach wie vor zu Unsicherheiten für Anlagebetreiber von Windenergieanlagen. Fraglich ist insofern, ob das sog. Interimsverfahren zum Stand der Technik zählt oder ob weiterhin das von der TA Lärm vorgegebene Prognoseverfahren für Schallimmissionen (DIN ISO 9613-2) als maßgeblich zu erachten ist. Auch die Rechtsprechung bringt derzeit noch kein Licht ins Dunkle. Lediglich das VG Düsseldorf spricht sich für eine Anwendung der LAI-Hinweise – sogar auf genehmigte Bestandsanlagen – aus, während sowohl das VG Münster, als auch das VG Arnsberg und das OVG Koblenz das Interimsverfahren derzeit noch nicht zum Stand der Technik zählen möchte.

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"Wer die Digitalisierung fordert, muss den Datenschutz positiv annehmen"

Die Digitalisierung verspricht zahlreiche revolutionäre Entwicklungen für die Energiewirtschaft, insbesondere für die Betreiber von Windenergieanlagen. „Wind 4.0“ steht derzeit aber vor allem für die Weiterentwicklung im Bereich Condition Monitoring, Ertragssteuerung und der maximalen Auslastung von Anlagen. Welche Bedeutung lassen Sie der Digitalisierung aktuell in der Windbranche zukommen? Prof. Dr. Maslaton: Die Digitalisierung der Energiewende hat politisch wie betrieblich zentrale Bedeutung. Aus energiewirtschaftlicher Sicht müssen möglichst alle verfügbaren Verbrauchs- und Produktionsdat...