Neueste Entwicklungen der EEG-Novelle
Nach zähen Verhandlungen in Berlin zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder hat das BMWi am 02.06.2016 einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt, in den die wesentlichen Verhandlungsergebnisse bereits eingearbeitet wurden. So konnte man sich nunmehr auf eine feste Ausschreibungsmenge für Wind an Land in Höhe von 2.800 MW brutto pro Jahr verständigen und die sog. „Weltformel“, nach der sich die Ausschreibungsmenge in Abhängigkeit der Zubaumenge der anderen erneuerbaren Energieträger bestimmen sollte, wurde gestrichen. Die zwischenzeitlich diskutierte einmalige Degression von 7,5 % im Jahr 2017 ist vom Tisch; an ihrer Stelle wurde eine einmalige Degression von 5 % zum 01.06.2017 im Referentenentwurf vorgesehen.