Tracking pixel 🔒 Luftverkehrsrecht - UN-Luftfahrtorganisation: so sollen Drohnen weltweit fliegen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

đź”’ Luftverkehrsrecht - UN-Luftfahrtorganisation: so sollen Drohnen weltweit fliegen

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Die Internationale Organisation für Zivile Luftfahrt (ICAO) hat einen Katalog mit Standards und Praxisanweisungen für die Integration unbemannter Flugobjekte in die allgemeine Luftfahrt vorgelegt. So soll der gesamte Verkehr global sicherer werden.


Um die Sicherheit im internationalen Luftverkehr zu erhöhen, hat sich die UN-Luftfahrtorganisation ICAO auf gemeinsame Standards und Handlungsempfehlungen beim Betrieb von unbemannten und ferngesteuerten Flugobjekten geeinigt. Die im kanadischen Montreal ansässige Organisation will damit den Drohnenbetrieb besser mit dem übrigen Luftverkehr verzahnen. Dabei geht es insbesondere um einen besseren Datenaustausch.

So sollen die neuen Standards das Risiko minimieren, dass Drohnen unkorrekte oder unvollständige Informationen an die Betreiber des jeweiligen Verkehrsmanagements übermitteln. Das würde auch das Unfallrisiko verringern. Damit will die ICAO außerdem eine Optimierung der Netzwerke und damit der Flugrouten erreichen. Das soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren.