Biogas – Urteil zum ORC-Bonus für die gesamten Stromerzeugung rechtskräftig
« NewsübersichtAktuelles Urteil des Landgericht Stade vom 07.02.2023 (Az.: 3 O 118/22) setzte die Rechtsprechung zugunsten der Anlagenbetreiber fort und ist nun rechtskräftig. Daraus folgt Handlungsbedarf für Biogasanlagen mit ORC-Anlage!
Verfestigung der Rechtsprechung zum Technologiebonus auf den gesamten Strom bei Nachrüstung mit einer ORC-Anlage
Anknüpfend an die Urteile der Landgerichte Kassel (Urteil vom 04.09.2019 – 4 O 1049/17) und Münster (Urteil vom 19.04.2021 – 15 O 107/19) bestätigte nunmehr auch das Landgericht Stade die Auffassung, dass bei Anlagen denen der Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 zusteht, nicht lediglich der durch die ORC-Anlage zusätzlich erzeugte Strom mit dem Technologiebonus vergütet wird, sondern die Bonuszahlung auf die gesamte Stromerzeugung in der Anlage zu erfolgen hat.
Die durch die Kanzlei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstrittene Entscheidung des Landgerichtes Stade (wir berichteten) ist nunmehr rechtskräftig. Die Rechtsprechung bezüglich der Zahlung des ORC-Bonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 setzt sich fort und wird durch dieses Urteil weiter gefestigt.
Handlungsbedarf für Biogasanlagen mit ORC-Anlage
Netzbetreiber werden weiterhin versuchen Ansprüche mit der über 10 Jahre alten Empfehlung der Clearingstelle EEG | KWKG zu begrenzen. Diese Auffassung ist mittlerweile durch nunmehr drei rechtskräftige Urteile, die die Entscheidung der Clearingstelle EEG | KWKG deutlich widersprechen, weiter auf dem Rückzug. Für Biogasanlagen mit BHKWs nach dem EEG 2004 mit einer bestehenden oder geplanten ORC-Anlage sollte daher geprüft werden, ob der Technologiebonus nach dem § 8 Abs. 4 EEG 2004 auf den gesamten erzeugten Strom zusteht.
Gern unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.