Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht - anhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen
« NewsübersichtZiel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht.
Zum Autor
Christoph Richter ist seit Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig im Jahr 2008 bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Dort beschäftigt er sich vornehmlich mit aktuellen Fragen des Energierechts, insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, zu denen er referiert und publiziert. Überdies ist er auch als Dozent für die Fernuniversität Hagen tätig.