Tracking pixel Drohnenwirtschaft - Drohnen ohne Lärm fliegen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - Drohnen ohne Lärm fliegen

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Die Europäische Flugsicherheitsbehörde hat Richtlinien zur Messung der Lärmemissionen von kleinen Drohnen vorgestellt, die kommerzielle und behördliche Aktivitäten erfüllen. Sie richten sich an Hersteller und Betreiber, ihre Beachtung ist aber freiwillig.


Die Akzeptanz von Drohnen wird künftig auch von den Beeinträchtigungen abhängen, mit denen ihr Betrieb einhergeht. Dazu zählt die potentielle Lärmbelästigung. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Flugsicherheitsbehörde EASA einen Leitfaden zur Messung der Geräuschemissionen von Drohnen veröffentlicht, die leichter als 600 Kilogramm und der „spezifischen Kategorie“ zugeordnet sind. Wie die EASA mitteilte, können Hersteller und Betreiber anhand dieses Dokumentes die Lärmemissionen messen und der Behörde zuleiten. Das ist allerdings eine rein freiwillige Option.


Damit liegen erstmals im internationalen Drohnenverkehr Leitlinien vor, anhand derer die Geräuschentwicklung von Drohnen mit allgemeingültigen Methoden nachvollziehbar und vergleichbar wird. Bei den betroffenen unbemannten Flugkörpern geht es beispielsweise um Drohnen für den Pakettransport, Dachinspektionen, Stromleitungskontrolle oder Vogelbeobachtungen.