Tracking pixel Drohnenwirtschaft - Frankreichs Staatsgericht untersagt Drohnen für Grenzkontrollen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - Frankreichs Staatsgericht untersagt Drohnen für Grenzkontrollen

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Das oberste französische Staatsgericht hat eine Regionalentscheidung zur Überwachung der Grenze zu Spanien mit Drohnen kassiert. Die Freiheitsrechte der Menschen in der Region würden verletzt.


In Frankreich ist eine behördliche Entscheidung, Drohnen zur Überwachung der Grenze zu Spanien einzusetzen, durch das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) aufgehoben worden. Der Präfekt des Departements Pyrénées-Atlantiques in Pau hatte per Dekret am 26. Juni 2023 entschieden, dass Drohnen Aufnahmen des Grenzgebietes erstellen und übertragen dürfen. Es ging dabei um ein Areal von 25 Quadratkilometer um die französische Stadt Hendaye. Hintergrund dieser Entscheidung war, illegale Grenzübertritte aus dem benachbarten spanischen Baskenland aufspüren zu wollen.

Dagegen hatte eine Anwaltsvereinigung und mehrere baskische NGOs vor dem Staatsgericht Beschwerde eingelegt. Die Richter in Paris hoben am 25. Juli 2023 die Entscheidung aus Pau letztinstanzlich auf. Zur Begründung hieß es, dass das Problem illegaler Grenzübertritte in der betroffenen Region nicht einen derartigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte erlaube, wie sie das Filmen aus der Luft darstelle. Überhaupt sei die behauptete Schwere der angeblichen illegalen Grenzübertritte nicht nachvollziehbar. Die Beschwerdeführer aus Spanien warfen den Behörden in Pau eine Diskriminierung der baskischen Bevölkerung auf Seiten Spaniens vor.