Tracking pixel Drohnenwirtschaft - Indien: Fliegen mit der Lebensmittelkarte · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - Indien: Fliegen mit der Lebensmittelkarte

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Indien lockert die Ausweispflicht zum Erwerb einer Drohnenlizenz. Künftig können Inder eine Genehmigung auch mit der Wahlberechtigung, Lebensmittelkarten oder dem Führerschein erhalten.

In Indien reicht ab sofort die Vorlage der Lebensmittelkarte, um eine Genehmigung zum Fliegen von Drohnen (Remote Pilote Certificate) zu erhalten. Darüber informierte das indische Ministerium für die zivile Luftfahrt. Grund ist, dass viele Menschen in Indien insbesondere im ländlichen Raum keinen Personalausweis haben oder vorlegen können. Dies verzögere den Einsatz von Drohnen etwa in der Landwirtschaft, den Indiens Politik aber vorantreiben will. Die bisherige Praxis, einen Personalausweis vorlegen zu müssen, behindere somit die Pläne des künftig voraussichtlich bevölkerungsreichsten Staates der Erde, bis 2030 ein globaler Drohnenstandort zu werden.

Konkret können Inderinnen und Inder zum Erwerb einer Genehmigung für den Drohnenbetrieb auch die Wahlberechtigung oder den Führerschein vorlegen. Gemeinsam mit Lebensmittelkarten ist diesen eigen, dass sie sowohl die Identität der jeweiligen Person belegen als auch die Adresse. Die neue Regelung betrifft kommerzielle Drohnen und solche, die schwerer sind als zwei Kilogramm. Für kleinere private Drohnen ist kein Zertifikat notwendig.