Tracking pixel Drohnenwirtschaft - U-Spaces beleben sich nur langsam · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - U-Spaces beleben sich nur langsam

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Die EU ermöglicht ab diesem Jahr die Einrichtung von U-Spaces, in denen Drohnen im überwachten Rahmen starten und landen dürfen. Für Deutschland liegen jetzt Empfehlungen auf dem Tisch.


Seit Januar besteht für die Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit, für den Drohnenverkehr abgeschlossene und überwachte Lufträume einzurichten, die so genannten U-Spaces. Um diese umzusetzen, haben die Mitglieder noch Zeit. Das Bundesverkehrsministerium hatte in der Vergangenheit angekündigt, dass solche Drohnen-Lufträume allerdings bereits 2023 Realität werden könnten. Nun hat das Konsortium des deutschen Forschungsprojektes UDVeo (Urbaner Drohnenverkehr effizient organisiert) unter Federführung der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität Zwischenergebnisse zur Einrichtung von U-Spaces hierzulande vorgelegt.

Die Empfehlungen sind dabei vor allem technischer sowie rechtlicher Natur. Geklärt werden müsse zum Beispiel, welche Behörden überhaupt zuständig sein sollen. Die Komplexität der noch zu lösenden Fragen lässt erwarten, dass die Festlegung einheitlicher Regeln und damit die Konkretisierung von U-Spaces noch Zeit brauchen werden. Zu den offenen Herausforderungen zählen dem Konsortium zufolge etwa Regelungen, wie Polizei- und Rettungshubschrauber in den U-Spaces einfliegen können. Außerdem sei noch zu klären, wie die Organisation des Flugverkehrs dort erfolgt, wo sich verschiedene U-Spaces überlappen.