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EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung verfassungsrechtlich angreifbar

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Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: B.KWK) und der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (kurz: BDH) stellten auf dem parlamentarischen Abend am 02.06.2014 das bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung auf die EEG-Umlage auf die Eigenstromversorgung im EEG 2014 den Parlamentariern und Zuhörern vor.

Gegenstand des Gutachtens war die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und erneuerbaren Energieanlagen, die im derzeitigen Gesetzesentwurf zur Novelle des EEG verankert ist. Aufgrund des fehlenden Gegenseitigkeitsverhältnisses bei der Eigenstromversorgung würde für die Erhebung der EEG-Umlage zu einer parafiskalischen Sonderabgabe führen, die mit dem Finanzverfassungsrecht nicht in Einklang zu bringen ist. Eine entsprechende Belegung mit der EEG-Umlage von erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen in Ansehung des bisher im EEG verfolgten Verursachungsprinzips ist nicht zu rechtfertigen. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass diese Neuregelung im höchsten Maße verfassungsrechtlich angreifbar ist.

Auch verstößt die bisherige Regelung zur Bagatellgrenze, nach der die EEG-Umlage dann nicht erhoben werden soll, wenn die installierte Anlagenleistung lediglich 10 kWp beträgt und eine Strommenge von 10 MW nicht überschritten wird, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Insoweit wird seitens der Verfasser des Gutachtens vorgeschlagen, dass die mengenmäßige Begrenzung auf 10 MWh/Jahr gestrichen wird.

Des Weiteren wurde eine Kurzstudie im Auftrag des B.KWK von der Bofast Consult GmbH erstellt, in der der Beitrag von zentralen und dezentralen KWK-Anlagen zur Netzstützung dargestellt wird. Die allgemeine Behauptung der Politik, dass die Belegung der Eigenstromversorgung mit der EEG-Umlage notwendig sei, um das Gesamtsystem zu refinanzieren, ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Kurzstudie sowie dem Gutachten aus dem Hause MASLATON nicht tragbar. 

Beide Gutachten können unter folgendem Link auf der Seite des B.KWK heruntergeladen und gelesen werden:

http://www.bkwk.de/presse_oeffentlichkeit/pressemitteilungen/detail/artikel/die-politik-unterschaetzt-die-bedeutung-der-kraft-waerme-kopplung-und-begibt-sich-auf-verfassungsrec/

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton, E-Mail: martin@maslaton.de
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