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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

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Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom.

Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

Die EEG-Umlage ist von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede an einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten, wobei die Umlagelast in aller Regel über die Stromrechnung auf die Kunden umgelegt wird. Neben den Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind aber seit dem 01.08.2014 grundsätzlich auch Eigenversorger verpflichtet, für den eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom die EEG-Umlage zu zahlen. Dabei gilt für Eigenversorger aus EEG- und hocheffizienten KWK-Anlagen ein ermäßigter Umlagesatz. Dieser beläuft sich ab 2017 auf 40 % der regulären EEG-Umlage und beträgt dann somit 2,752 Ct/kWh.

Für energieintensive Unternehmen besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen, wobei die Antragsfrist für eine Begrenzung der EEG-Umlage im kommenden Kalenderjahr bereits abgelaufen ist.

In Anbetracht der nicht nur aufgrund der EEG-Umlage steigenden Strompreise können Eigenversorgungs- und dezentrale Versorgungskonzepte, durch die sich Stromkosten einsparen lassen, wirtschaftlich attraktiv sein. Das gilt sowohl für den privaten als auch gewerblichen und industriellen Bereich. Gerne stehen wir Ihnen für diesbezügliche Rückfragen und eine rechtliche Beratung zur Verfügung.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
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