Tracking pixel FairStrom und FairGas als Wortmarke nicht eintragungsfähig · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

FairStrom und FairGas als Wortmarke nicht eintragungsfähig

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BPatG: Beschluss vom 10.01.2012

In einem Verfahren vor dem BPatG (Beschluss v. 10.01.2012, Az.: 33 W (pat) 556/10 und 33 W (pat) 557/10) wurde beantragt, die Markeneintragung der Wortmarken „FairStrom“ und „FairGas“ durch das DPMA vornehmen zu lassen. Das BPatG wies jedoch darauf hin, dass dem Antrag die absoluten Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1und Nr. 2 MarkenG entgegenstehen. Begründet wurde dies damit, dass die Zeichen „FairStrom“ und „FairGas“ aus Sicht des Verkehrs beschreibend i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind.

Das Argument der Klägerin, die Zeichen seien lexikalisch nicht nachweisbar, neuartig oder ungewohnt, schließen deren Eignung zur Beschreibung von Produktmerkmalen nach Ansicht des BPatG nicht aus. Vielmehr weist das BPatG darauf hin, es könne bereits die bloße Eignung einer Angabe oder eines Zeichens zur Beschreibung der beanspruchten Waren- und Dienstleistungen ausreichen, da derartige Angaben im Allgemeininteresse auch im Hinblick auf mögliche künftige beschreibende Verwendung freihaltebedürftig seien. So soll im Allgemeininteresse verhindert werden, dass solche Zeichen von einem Unternehmen für sich monopolisiert werden. Der Verkehr sei es gewohnt, mit neu gebildeten Begriffen und Wortkombinationen konfrontiert zu werden, die ihm sachbezogene Informationen in einprägsamer Form übermitteln. Es fehle zudem die erforderliche Unterscheidungskraft, da der Verbraucher diese Marken als beschreibende Sachangaben verstehe und ihnen keinen Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen entnehmen könne.

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Ulrich Hauk, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, E-Mail: hauk@maslaton.de
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