Gericht will Streit um Lufthoheit
« NewsübersichtEin Richterspruch in einem Eilverfahren am Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat für Aufruhr in Niedersachsens Windenergieszene geführt. Er sieht die Ablehnung neuer Turbinen im Umfeld von mehreren Kilometern um Funknavigationsanlagen als berechtigtes Interesse der Flugverkehrssicherung an, ohne dass der Stopp für die Projekte schlüssig begründet werden muss. Allerdings halten die Betroffenen den Richterspruch für nicht durchsetzbar – und planen weiter.
Schon eine Woche nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung durch das sogenannte OVG Lüneburg schlagzeilte der Delmenhorster Kurier: „Es geht alles weiter wie bisher“. Zwei Tage zuvor hatte die Neue Osnabrücker Zeitung ihre eigene Berichterstattung über die mit dem Urteil gemeinten Windparkprojektierer mit „Teilerfolg für Ganderkeseer Windpark-Bauer“ überschrieben. Betroffen von dem schon Ende Januar gefällten...
Lesen Sie den Beitrag hier in der kompletten Fassung.