Tracking pixel Hängepartie zunächst beendet – EU-Kommission genehmigt EEG-Umlageregelung für KWK-Eigenverbrauch · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Hängepartie zunächst beendet – EU-Kommission genehmigt EEG-Umlageregelung für KWK-Eigenverbrauch

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Die EU-Kommission gab am Mittwoch, den 01.08.2018, per Pressemeldung bekannt, dass sie die Neuregelung zur Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beihilferechtlich genehmigt hat. Grundlage der Genehmigung ist offenbar die zwischen der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, am 07.05.2018 erzielte Verständigung (wir berichteten mit Newsletter vom 09.05.2018). 

Soweit der Mitteilung der EU-Kommission zu entnehmen, werden KWK-Neuanlagen wohl in Abhängigkeit von der Stromintensität der Branche, der installierten Stromerzeugungskapazität und der Zahl der Betriebsstunden in unterschiedliche Anlagenkategorien unterteilt, für die jeweils eine angemessene Verringerung der EEG-Vergütung gewährt werden soll. Für Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, soll bis Ende 2018 eine Übergangsregelung gelten, bevor auch auf diese die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird. Der konkrete Inhalt der Genehmigung ist noch nicht bekannt. 

Nach Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der bisherigen EEG-Umlageregelung für den KWK-Eigenverbrauch Ende letzten Jahres stand für alle KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme nach 31.07.2014 statt einer reduzierten EEG-Umlage von 40 % plötzlich die volle Umlagebelastung des Stromeigenverbrauchs im Raum, verbunden mit der Ungewissheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Existenz.

Nunmehr scheint die Hängepartie zunächst vorbei. Es ist jedoch jetzt am Gesetzgeber, die erzielte Einigung schnellstmöglich in ein Gesetz zu gießen und dieses auf den Weg zu bringen. Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.