Tracking pixel "L. stoppt Durchfall" - Medikament muss Beschwerden binnen weniger Stunden beenden · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

"L. stoppt Durchfall" - Medikament muss Beschwerden binnen weniger Stunden beenden

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OLG Schleswig: Urteil vom 30.01.2014

Dieser Fall wird für Spaß in der Kantine des Gerichts gesorgt haben. Nach einem Urteil des OLG Schleswig (U. v. 30.01.2014, Az.: 6 U 15/13) ist die Werbung für ein Medikament gegen Durchfall mit der Anpreisung „Stoppt Durchfall“ dann unzulässig, wenn durch dieses Medikament der Durchfall nicht binnen weniger Stunden beendet wird.

In dem zugrunde liegenden Urteil wurde ein Arzneimittelanbieter durch einen Verein verklagt, der den Zweck hat, die lautere Werbung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu wahren. Die Beklagte warb für das Medikament u.a. mit den Angaben: „L. stoppt Durchfall“. Sie nahm dabei Bezug auf eine wissenschaftliche Studie, aus der hervorging, dass sich die Durchfalldauer bei Einnahme des Medikaments im Mittel um 1,3 Tage auf knapp zwei Tage verringere.

Die Klägerin mahnte die Beklagte bereits im Vorfeld mit der Begründung ab, dass nicht erwiesen sei, dass das Medikament den Durchfall stoppe, also der Erfolg schnell und sofort eintritt.

Das OLG Schleswig schloss sich der Begründung der Klägerin an. Die Werbeaussage „L. stoppt Durchfall“ ist irreführend und stellt daher eine unzulässige geschäftliche Handlung i.S.d. UWG dar. Der Slogan ruft beim Adressaten die – unstreitig nicht erfüllbare – Erwartung hervor, der Durchfall würde binnen weniger Stunden (jedenfalls nicht erst nach zwei Tagen) vollständig beendet sein, folglich dass sämtliche Symptome verschwunden sind. Liegt hingegen nur eine spürbare Linderung vor, ist die Erwartung nicht erfüllt.

Das Gericht sieht in dem Begriff „stoppen“ auch nicht lediglich den Beginn eines Vorganges. Begründet wird dies damit, dass nach dem allgemeinen Sprachgebrauch beispielsweise ein Auto dann an einer Ampel „stoppt“, wenn es an der Ampel auch wirklich zum Stehen kommt und es nicht nur langsamer wird.

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Ulrich Hauk, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, E-Mail: hauk@maslaton.de
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